Die Zulässigkeit der Aufbringung einer Bodenmarkierung vor Einfahrten zu privaten Grundstücken bedarf einer Prüfung und Genehmigung des Mobilitätsreferates.
Beeinträchtigte können einen EU-Parkausweis (hellblau) beantragen. Damit dürfen sie auf Schwerbehinderten-Parkplätzen parken und müssen keine Parkgebühren zahlen.
Wenn Sie zeitweise eine freie Anfahrtszone etwa für Umzüge oder Baustellenbelieferungen benötigen, können Sie ein vorübergehendes Haltverbot beantragen.