BAföG – Fachakademie

Sie besuchen eine Fachakademie in München und möchten dafür Ausbildungsförderung beantragen?

Beschreibung

Wenn Sie eine Fachakademie besuchen, kann Ausbildungsförderung (BAföG) oder Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG) gewährt werden.

Der Grundbedarf beträgt
monatlich 534 Euro, wenn Sie bei den Eltern wohnen.
Monatlich 855 Euro, wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen.
Wenn Sie bei der Kranken- und Pflegeversicherung nicht familienversichert sind (mit Nachweis!), kann sich dieser Betrag noch erhöhen.

Voraussetzungen

Sie müssen eine Fachakademie in München besuchen.

Ab dem fünften Fachsemester kann Ausbildungsförderung nur noch gewährt werden, wenn Sie nachweisen, dass Sie die zum Ende des vierten Fachsemesters üblichen Leistungen erbracht haben (§ 48 Abs. 1 BAföG).

Grundsätzlich entscheidet jede Ausbildungsstätte selbst, was die üblichen Leistungen nach vier Fachsemestern darstellt.

Die Ausbildungsförderung wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als Darlehen gewährt. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt in der Regel fünf Jahre nach Ende der Ausbildung mit einer monatlichen Rate in Höhe von 130 Euro. Für die Darlehensrückzahlung wenden Sie sich bitte an das Bundesverwaltungsamt Köln. Den Kontakt hierher finden Sie unter "Formulare und Links".

Bitte beachten Sie, dass für den Besuch der Fachakademie auch die Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG, Aufstiegs-BAföG) möglich ist. Diese erfolgt als voller Zuschuss (muss nicht zurückgezahlt werden). Mögliche Kriterien finden Sie unter "Fragen und Antworten", weitere Informationen zum AFBG finden Sie unter der Rubrik "Formulare und Links".

Bei der Berechnung wird das Einkommen der Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr berücksichtigt.

Benötigte Unterlagen

Folgende Dokumente müssen Sie vorlegen:

  • Passkopie als EU-Bürger*in oder Aufenthaltstitel als Nicht-EU-Bürger*in
  • Formblatt 1 (Antrag auf Ausbildungsförderung, Lebenslauf: bitte lückenlos und monatsgenau ab dem Ende der Grundschule ausfüllen)
  • Bescheinigung zur Kranken- und Pflegeversicherung (wenn Sie nicht familienversichert sind)
  • Mietvertrag in Kopie (wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen)
  • Studienbescheinigung / Studienblatt (Ihr Antrag kann erst nach Eingang des Studiennachweises bewilligt werden. Reichen Sie diesen daher ein, sobald er vorliegt.)
  • Formblatt 3 (Einkommenserklärungen Ihrer Eltern und gegebenenfalls Ehepartner*in beziehungsweise Lebenspartner*in): von beiden Elternteilen und gegebenenfalls Ehepartner*in beziehungsweise Lebenspartner*in bezogen auf deren Einkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr
  • Einkommensteuerbescheid/e der Eltern und gegebenenfalls Ehepartner*in beziehungsweise Lebenspartner*in aus dem vorletzten Kalenderjahr
  • Schul- oder Studienbescheinigung beziehungsweise Ausbildungsvertrag bei Geschwistern (falls für Sie zutreffend).

Die Formulare finden Sie unter der Rubrik „Formulare & Links“.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit variiert von Fall zu Fall. Stellen Sie Ihren Antrag mindestens vier Monate vor Beginn des Zeitraums, für den Sie die Förderung beantragen. Nur so kann die Förderung rechtzeitig ausgezahlt werden.        
Für den Ferienmonat August kann die Förderung gewährt werden, wenn Sie den Antrag spätestens bis zum 31. August einreichen und Sie im vorangehenden Schuljahr ebenfalls eine förderfähige Schule besucht haben. Reichen Sie als Nachweis dafür eine Schulbescheinigung für das vorangegangene Schuljahr ein.

Fragen & Antworten

Was ist für mich günstiger: Aufstiegs-BAföG oder Schüler-BAföG?

Dies ist eine individuelle Entscheidung in jedem Einzelfall.

Entscheidungskriterien können sein: das Einkommen der Eltern oder Zeiten der Erwerbstätigkeit für eventuell elternunabhängige Förderung, Höhe des eigenen Vermögens, Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (nur im AFBG), Familienstand (wegen Zuschlägen), Zuschuss- beziehungsweise Darlehensanteil. Lassen Sie sich beraten.

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