BAföG – Antrag Ausbildungsförderung

Auszubildende, die nicht genug Geld für ihre Ausbildung haben, können Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen.

Beschreibung

Um BAföG zu erhalten, müssen die Voraussetzungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) vorliegen. Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden. Ausbildungsförderung kann erst ab Beginn des Monats geleistet werden, in dem der Antrag eingereicht wird. Bitte beachten Sie, dass es mehrere Monate dauern kann, bis der Antrag bearbeitet ist.

Wichtige Hinweise:

  1. Studium in München: Sie studieren in München an einer Universität oder Fachhochschule? Dann wenden Sie sich bitte an das Studentenwerk München.
  2. Ausbildung in Österreich: Sie absolvieren eine (Hoch-)Schulausbildung in Österreich? Dann wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungs- und Aufstiegsförderung der Landeshauptstadt München.

Zuständigkeit im Schulbereich:
Das Amt für Ausbildungsförderung der Landeshauptstadt München (AfA München) ist in der Regel zuständig, wenn Ihre Eltern in München wohnen. In einigen Fällen ist jedoch Ihr eigener Wohnsitz in München entscheidend für die Zuständigkeit. Zudem ist das AfA München zuständig, wenn sich die von Ihnen besuchte Fachakademie, das Abendgymnasium oder das Kolleg (einschließlich BOS) in München befindet. ​
 
Telefonische Beratung
Für Fragen kontaktieren Sie bitte direkt Ihren Sachbearbeiter*in. Die entsprechenden Kontaktdaten und telefonischen Sprechzeiten finden Sie auf der Seite Beratung zu BAföG- und AFBG-Leistungen, indem Sie dort Ihren Nachnamen eingeben.
 
Allgemeine telefonische Sprechzeiten:

  • Mittwoch: 13 bis 15 Uhr
  • Freitag: 10 bis 12 Uhr

​Bitte beachten Sie, dass die Sprechzeiten je nach Sachbearbeiter*in variieren können.

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen für Ihren Antrag erforderlich sind, hängt von Ihrem individuellen Fall ab. Die notwendigen Antragsformulare finden Sie online unter www.das-neue-bafoeg.de.

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