Änderung im Geburtenregister
Wenn die Daten Ihrer Geburtsurkunde nicht korrekt sind, können Sie hier die notwendige Änderung im Geburtenregister beantragen.
Beschreibung
- Wird in Deutschland ein Verfahren durchgeführt, das eine Änderung von Daten im Geburtenregister zur Folge hat, informieren sich die beteiligten Behörden gegenseitig. Sie als betroffene Person müssen sich nicht selbst darum kümmern.
- Wird im Ausland für eine Person, die in einem deutschen Geburtenregister als Kind eingetragen ist, eine Änderung durchgeführt, müssen Sie das Standesamt des Geburtsortes selbst informieren.
- Vaterschaftsanerkennung im Ausland
- Namensänderung im Ausland
- Adoption im Ausland
- Schreibfehler des Standesamtes
- Die Schreibweise des Namens im Reisepass weicht vom Geburtenregister ab
- Bei der Anmeldung der Geburt wurden falsche Angaben gemacht
Benötigte Unterlagen
Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular, um sich beraten lassen und vorab Ihre vorhandenen Unterlagen einzureichen. Die erforderlichen Nachweise sind je nach Einzelfall unterschiedlich. Bitte reichen Sie alle Dokumente ein, die Ihnen über die betreffende Änderung vorliegen, gegebenenfalls mit Übersetzung in die deutsche Sprache.
Rechtliche Grundlagen
- § 27 Personenstandsgesetz (Folgebeurkundung im Geburtenregister)
- §§ 47, 48 Personenstandsgesetz (Berichtigung)