Streetwork für Jugendliche und junge Erwachsene

Du bist Jugendliche*r oder junge*r Erwachsene*r und hast Probleme mit Familie, Schule, Sucht, Arbeit, Polizei oder Wohnung? Streetwork in deinem Stadtteil hilft.

Beschreibung

Bei folgenden Problemen kannst Du Dich an Streetwork wenden:

  • Probleme mit Familie, Schule, Ausbildung
  • Probleme in der Öffentlichkeit,
  • Suchtverhalten,
  • Armut,
  • Straffälligkeit / Delinquenz,
  • Arbeitslosigkeit,
  • Wohnungslosigkeit.


So kann Streetwork Dir helfen:

  • Dich beraten und unterstützen
  • Dich weiter vermitteln
  • Dich zu Behörden oder Gericht begleiten
  • Deine Interessen vertreten
  • mit Dir Problemlösungsstrategien erarbeiten
  • mit Dir pädagogische Freizeitmaßnahmen durchführen.

Voraussetzungen

Du bist zwischen 14 und 27 Jahren alt

Du hältst dich regelmäßig einzeln oder in Gruppen im öffentlichen Raum auf (Straßen, Fußgängerzonen, Parks, Innenhöfe, Plätze,...)

Du hast Schwierigkeiten bei Deiner Lebensbewältigung

Du hast Dich von Familie, Schule oder Ausbildung abgewendet

Rechtliche Grundlagen

  • § 1 SGB VIII (Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe) und im Besonderen
  • aus § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit)
  • § 11 SGB VIII (Jugendarbeit)

Streetwork Ludlstraße

Adresse

Ludlstraße 23
80689 München

Ähnliche Leistungen

Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche

Bei Fragen zur Entwicklung, Erziehung oder dem familiären Zusammenleben beraten Sie psychologische, sozial- und heilpädagogische Fachkräfte.

Jugendgerichtshilfe

Jugendgerichtshilfe berät, begleitet und betreut delinquente Jugendliche ab 14 Jahren und Heranwachsende im Jugendgerichtsverfahren.

Gefährdung von Kindern und Jugendlichen melden

Wenn Sie eine Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen melden wollen, wenden Sie sich an das Sozialbürgerhaus, außerhalb der Öffnungszeiten an die Polizei.

Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

Ist das Kindeswohl akut bedroht und die Notlage nicht anders abzuwenden, wird eine Inobhutnahme vorgenommen.

Jugendschutzrelevante Anregungen und Beschwerden

Wenn Sie ein jugendschutzrechtliches Anliegen oder eine Beschwerde haben, können Sie sich an die Fachstelle Jugendschutz wenden.