Satzung über
die Gebühren für die Benutzung des Valentin-Karlstadt-Musäums
(Valentin-Karlstadt-Musäum Gebührensatzung)
vom 10. Juni 2025
Stadtratsbeschluss: 28.05.2025
Bekanntmachung: 30.06.2025 (MüABl. S. 370)
Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 1, 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04. 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2024 (GVBl. S. 573), folgende Satzung:
§ 1 Gebühren und Auslagen
Für die Benutzung der Sammlungen, der Dauer- und Sonderausstellungen, den Besuch von Veranstaltungen, der Teilnahme an Vermittlungsangeboten des Valentin-Karlstadt-Musäums sowie die Inanspruchnahme von Leistungen nach § 6 sind Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung zu entrichten.
Entstehen durch die Benutzung oder durch Leistungen für eine*n Benutzer*in Auslagen, so sind diese neben den Benutzungsgebühren zu entrichten.
§ 2 Gebührenschuldner*in
Wer die Leistungen gemäß §§ 3 bis 6 dieser Satzung in
Anspruch nimmt, ist Gebührenschuldner*in.
§ 3 Besichtigungsgebühren
Für die Besichtigung des Valentin-Karlstadt-Musäums gelten folgende Besichtigungsgebühren:
1. |
Einzelkarten |
|
a) |
Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben |
3,99 Euro |
b) |
Mitglieder der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste e.V. (IGBK), Mitglieder des Berufsverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler e.V. (BBK), Mitglieder im Deutschen Verband für Kunstgeschichte e.V., Mitglieder im Verband der Restauratoren e. V., Lehrkräfte der Akademie der bildenden Künste, Mitglieder des Archivs der Münchner Arbeiterbewegung, Lehrkräfte der Otto-Falkenberg-Schule Fachakademie für Schauspiel und Regie, Studierende, Schüler*innen, Auszubildende, Renten-, Versorgungsempfänger*innen, Schwerbehinderte, Jugendleiter*innen, Personen, die einen freiwilligen Wehrdienst, einen Jugendfreiwilligendienst oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten, Bezieher*innen von Arbeitslosengeld I zahlen gegen Vorlage der Ermäßigungsberechtigung (Ausweis) |
|
2. |
Jahreskarten |
|
a) |
Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben |
24,99 Euro |
b) |
Ermäßigter Personenkreis gemäß Nr. 1 Buchst. b |
12,99 Euro |
3. |
Gegen Vorlage einer kostenpflichtigen Tageseintrittskarte eines der anderen städtischen Museen (Münchner Stadtmuseum, Museum Villa Stuck, Jüdisches Museum München, Städtische Galerie im Lenbachhaus und Kunstbau) bezahlt die*der Besucher*in im Valentin-Karlstadt-Musäum bis zum zweiten, auf das Tagesdatum der Karte folgenden Öffnungstag den ermäßigten Eintrittspreis |
|
(2) Gebührenfrei ist (bei Vorlage des entsprechenden Berechtigungsnachweises):
1. |
die Besichtigung für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, städtisches Museumspersonal, Pressevertreter*innen, Leihgeber*innen, Mitglieder des Valentin-Karlstadt-Fördervereins e.V. "Die Saubande“, Mitglieder des International Council of Museums, Mitglieder des Deutschen Museumsbundes e.V., Mitglieder des Bundesverbandes Museumspädagogik e.V., Mitglieder des Bayerischen Landesvereins für Heimatpflege e.V., Mitglieder des Historischen Vereins von Oberbayern e.V., im Valentin-Karlstadt-Musäum ausstellende Künstler*innen, geschlossene Schulklassen, Kinder- und Jugendgruppen unter Führung einer Lehrkraft bzw. einer pädagogischen Fachkraft, (Elementar-, Primar-, Sekundarstufe I-II, zweiter Bildungsweg, Jugendarbeit), Vorbereitungsbesuche einer Lehrkraft , einer pädagogischen Fachkraft, einer*s Jugendleiter*in, einer*s Sozialpädagog*in oder einer*s Dozent*in oder einer*s Hochschullehrer*in, Studierende der Kunstgeschichte, der Akademie der bildenden Künste, der Kunst- und Kulturpädagogik, der Geschichte, der Volkskunde, der europäischen Ethnologie, der Museologie, der Theaterwissenschaften, der Germanistik oder von Filmhochschulen, Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die auf die Begleitperson angewiesen sind, Lehrkräfte und Teilnehmer*innen von Deutschkursen oder Integrationskursen im Kursverband, aktive und ehemalige Stadträt*innen, die ihr Mandat mindestens eine Amtszeit bekleidet haben, mit einer Begleitperson, vom Tourismusamt der Landeshauptstadt München ausgebildete Gästeführer*innen, Stipendiat*innen des Residence-Programms des Kulturreferats, Inhaber*innen der Bayerischen Ehrenamtskarte |
2. |
die Besichtigung für Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II, Inhaber*innen des München-Passes, des Landkreis München-Passes, Inhaber*innen der Kulturgast-Karte des Kulturraum München e.V., Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz |
(3) Die Besichtigungsgebühren können ermäßigt oder ganz erlassen werden:
1. |
aus besonderem Anlass (z. B. Internationaler Museumstag, Tag der offenen Tür, Stadtgründungsfest, Kongresse, Messen, Festivals, Aktionstag, Aktionswoche, Aktionsmonat); |
2. |
wenn es nachweislich amtlichen, journalistischen, wissenschaftlichen oder sonstigen Forschungszwecken dient; |
3. |
im Falle einer deutlichen Einschränkung der Benutzungen (z.B. Teilschließung wegen Umbau; |
4. |
wenn es sich um einen Kurzbesuch des Museums handelt (30 Minuten vor Schließung); |
5. |
wenn es sich um eine Marketingmaßnahme des Museums handelt oder ein wirtschaftlicher Vorteil für das Museum zu erwarten ist; |
6. |
für Gästekartenangebote gewerblicher Anbieter (z.B. Turbopass, CityTourCard München). |
§ 4 Veranstaltungen
(1) Beim Besuch von
Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Vorträge, Theateraufführungen)
- auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten - kann, je nach Aufwand, eine
Gebühr
von bis zu 35,00
Euro
erhoben werden.
(2) Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach Art und Dauer der
Veranstaltung und dem
für die Veranstaltung anfallenden Aufwand (insbesondere Sach- und
Personalaufwand).
(3) Die Gebühren nach Abs. 1 und Abs. 2 können gemäß § 3
Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b)
ermäßigt bzw. nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 erlassen werden.
§ 5 Gebühren für die Inanspruchnahme von Vermittlungsangeboten
(1) Für die Inanspruchnahme von Vermittlungsangeboten des Valentin-Karlstadt-Musäums gelten die folgenden Gebühren:
1. |
Offene Angebote |
|
a) |
Öffentliche Führungen an jedem Samstag mit geradem Datum im Jahr (Ausnahme 24. und 26.12.) |
6,00 Euro |
b) |
Führungen durch Sonderausstellungen |
bis zu 5,00 Euro |
2. |
Geschlossenen Angebote |
|
a) |
Führungen für bis zu 25 Teilnehmer*innen während der regulären Öffnungszeiten des Museums |
90,00 Euro |
b) |
Führungen für bis zu 25 Teilnehmer*innen außerhalb der regulären Öffnungszeiten |
|
aa) |
Führungen mit Beginn bis 30 Minuten vor und nach dem Anfang oder Ende der regulären Öffnungszeiten |
135,00 Euro |
bb) |
Führungen zwischen 19 Uhr und 22 Uhr |
250,00 Euro |
c) |
Führungen von Schulklassen |
70 Euro |
(2) Die Besichtigungsgebühren nach § 3 sind in den Gebühren nach Abs. 1 Nr. 1
und Nr. 2 Buchstaben a) und b) nicht enthalten. Die Gebühr nach Abs. 1 Nr. 2
Buchstabe c) enthält die Besichtigungsgebühren nach § 3.
(3) Die Gebühren nach Abs. 1 können gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1, gemäß § 3 Abs. 2 oder § 3 Abs. 3 ermäßigt bzw. erlassen werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für Vermittlungsangebote von Dritten.
§ 6 Sonstige Gebühren
Die sonstigen Gebühren betragen
1. |
Für die Leistung mündlicher oder schriftlicher Fachauskünfte, Erstellung von Gutachten oder sonstigen Tätigkeiten bei Beanspruchung einer Fachkraft pro angefangener Stunde |
|
2. |
Für die Erstellung von Fotokopien pro Seite |
|
a) |
in schwarz/weiß |
0,25 Euro |
b) |
in Farbe |
0,50 Euro |
3. |
Für die Erstellung von Scans pro Seite |
0,25 Euro |
4. |
Für die Reservierung von Gruppen bis zu |
5,00 Euro |
§ 7 Entstehung und Fälligkeit
Die Gebühren und Auslagen entstehen mit Beginn der Besichtigung bzw. mit Inanspruchnahme der Leistung. Sie werden mit der Entstehung fällig.
Sie sind nach mündlicher oder schriftlicher Zahlungsaufforderung bei der Kasse des Valentin-Karlstadt-Musäums einzuzahlen oder auf ein in der schriftlichen Zahlungsaufforderung angegebenes Konto zu überweisen.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.07.2025 in Kraft.