Satzung über
die Gebühren für die Benutzung des
NS-Dokumentationszentrums München
(Gebührensatzung NS-Dokumentationszentrum)
vom 22. April 2020
Stadtratsbeschluss: 08.04.2020
Bekanntmachung: 11.05.2020 (MüABl. S. 329)
Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 1, 2
Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1
Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
04.04.1993 (GVBl. S. 264, BayRS
2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2016 (GVBl.
S. 404), folgende Satzung:
§ 1 Gebühren und Auslagen
Für den Besuch der Dauer- und der Wechselausstellungen, den
Besuch von Veranstaltungen, Sonderveranstaltungen sowie Kino- oder
Videovorführungen, die Teilnahme an Vermittlungsveranstaltungen und die Inanspruchnahme
von sonstigen Leistungen des NS-Dokumentationszentrums München sind Gebühren
nach Maßgabe dieser Satzung zu entrichten.
Entstehen durch die Benutzung oder durch Leistungen für eine Benutzerin bzw.
einen Benutzer Auslagen, so sind diese neben den Benutzungsgebühren zu
entrichten.
§ 2 Gebührenschuldnerin bzw. Gebührenschuldner
Gebührenschuldnerin bzw. Gebührenschuldner ist, wer die Leistungen gemäß § 4, § 5, § 6 oder § 7 in Anspruch nimmt.
§ 3 Besichtigungsgebühren
Die Besichtigung der Ausstellungen des NS-Dokumentationszentrums München ist gebührenfrei.
§ 4 Gebühren für die Inanspruchnahme von Vermittlungsangeboten
(1) Für die Inanspruchnahme von Vermittlungsangeboten des NS-Dokumentationszentrums München gelten die folgenden Gebühren:
1. geschlossene Angebote (auf Bestellung, max. 15 Personen):
a) je Rundgang (ca. 2 Stunden) 90,00 €
b) je Halbtagesseminar (ca. 4 Stunden) 120,00 €
c) je Ganztagesseminar (ca. 6 Stunden) 180,00 €
2. offene Angebote:
a) je Rundgang (ca. 2 Stunden) 6,00 € pro Person
b) je Halbtagesseminar (ca. 4 Stunden) 10,00 € pro Person
c) je Ganztagesseminar (ca. 6 Stunden) 15,00 € pro Person
Bei wesentlicher Überschreitung der Dauer des Vermittlungsangebotes werden die Gebühren entsprechend erhöht.
(2) Gebührenfrei ist die Inanspruchnahme von Vermittlungsangeboten des NS‑Dokumentations-zentrums München für:
1. geschlossene Schulklassen, Studierendengruppen oder Kinder- und Jugendgruppen unter Führung einer Lehrkraft oder einer Erzieherin bzw. eines Erziehers,
2. Vorbereitungsbesuche einer Lehrkraft oder einer Erzieherin bzw. eines Erziehers,
3. die Begleitperson einer schwerbehinderten Person, die auf die Begleitperson angewiesen ist.
Dies gilt nicht, wenn die Vermittlungsangebote über Dritte gebucht werden und die Teilnahme dem unter Abs. 2 Ziffer 1 bis 3 aufgeführten Personenkreis nur gegen Entgelt ermöglicht wird.
(3) Die Gebühren gemäß Absatz 1 können ermäßigt oder erlassen werden
1. aus besonderem Anlass (z. B. Tag der offenen Tür, Stadtgründungsfest, Messen, Kongresse, Aktionstage, Aktionswochen, Aktionsmonate),
2. wenn es nachweislich amtlichen, wissenschaftlichen oder sonstigen Forschungszwecken dient,
3. wenn es sich um eine Marketingmaßnahme des Museums handelt und ein wirtschaftlicher Vorteil für das Museum zu erwarten ist.
§ 5 Sonderveranstaltungsgebühren
(1) Für den Besuch von Sonderveranstaltungen wie z. B. Vorträgen oder Konzerten wird pro Person eine Gebühr von bis zu 30,00 € erhoben.
(2) Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach Art und Dauer der Sonderveranstaltung und dem für die Sonderveranstaltung anfallenden Aufwand (insbesondere Gagen, Materialaufwand, Personalkosten).
(3) Die folgenden Personengruppen
erhalten 50 % Ermäßigung auf die Gebühren gemäß Abs. 1:
1. Studierende
2. Auszubildende
3. Renten-, Versorgungsempfänger
4. Schwerbehinderte
5. Personen, die einen freiwilligen Wehrdienst, einen Jugendfreiwilligendienst oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten,
6. Jugendleiterinnen bzw. Jugendleiter
gegen Vorlage des entsprechenden Berechtigungsnachweises (Ausweis).
(4) Gebührenfrei ist der Besuch von Sonderveranstaltungen des NS-Dokumentationszentrums München für:
1. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
2. geschlossene Schulklassen, Studierendengruppen oder Kinder- und Jugendgruppen unter Führung einer Lehrkraft oder einer pädagogischen Fachkraft,
3. Lehrkräfte und Teilnehmer/-innen von Deutsch- oder Integrationskursen im Kursverband,
4. Museumspersonal,
5. Pressevertreterinnen bzw. Pressevertretern,
6. Mitglieder des ICOM (International Council of Museums),
7. Mitglieder des Deutschen Museumsbundes e. V.,
8. Mitglieder des Bundesverbandes Museumspädagogik e.V.
9. Vorbereitungsbesuche einer Lehrkraft oder einer pädagogischen Fachkraft,
10. die Begleitperson einer schwerbehinderten Person, die auf die Begleitperson angewiesen sind,
11. aktive und ehemalige Stadträtinnen und Stadträte, die ihr Mandat mindestens eine Amtszeit bekleidet haben, mit einer Begleitperson,
12. vom Tourismusamt der Landeshauptstadt München ausgebildete Gästeführerinnen bzw. Gästeführer,
13. Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen; Inhaberinnen bzw. Inhaber des München-Passes, des Landkreis München-Passes oder Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
14. Inhaberinnen bzw. Inhaber der Kulturgast-Karte des Kulturraum München e.V.
15. Inhaberinnen bzw. Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte
gegen Vorlage des entsprechenden Berechtigungsnachweises (Ausweis).
(5) Die Gebühren gemäß Absatz 1 können gemäß § 4 Absatz 3 ermäßigt oder erlassen werden.
§ 6 Kino-, Videovorführungen
(1) Für Kino-, Videovorführungen, die nicht ausstellungsbezogen gezeigt werden, wird pro Person je Aufführung eine Gebühr von bis zu 15,00 € erhoben.
(2) Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach Art und Dauer der Kino-, Videovorführung und dem für die Kino-, Videovorführung anfallenden Aufwand (insbesondere Gagen, Materialaufwand, Personalkosten).
(3) Die Gebührenermäßigungen gemäß § 5 Abs. 3 und Abs. 4 gelten entsprechend.
(4) Die Gebühren gemäß Absatz 1 können gemäß § 4 Absatz 3 ermäßigt oder erlassen werden.
§ 7 Gebühren für sonstige Leistungen
(1) Die Gebühren betragen für:
1. die Leistungen mündlicher oder schriftlicher Fachauskünfte oder
sonstiger Tätigkeiten bei Beanspruchung einer Fachkraft
pro angefangenen 15 Minuten 10,00 €
2. für Photokopien in s/w pro Seite 0,25 €
3. für Photokopien in Farbe pro Seite 0,50 €
4. für das einmalige Ausleihen eines Gruppenführungssystems
(bis zu 25 Kopfhörer, 1 Mikrofon) je teilnehmender Person 1,00 €
(2) Die Gebühren gemäß Absatz 1 können im Einzelfall gemäß § 4 Absatz 3 ermäßigt oder erlassen werden.
(3) Gebührenfrei sind:
1. die Benutzung der Mediaguide-Geräte
2. die Benutzung der Garderobe
3. die Benutzung der Angebote des Lernforums
§ 8 Entstehung und Fälligkeit
(1) Die Gebühren und Auslagen entstehen mit Beginn der Inanspruchnahme der Leistungen. Sie werden mit der Entstehung fällig.
(2) Die Gebühren und Auslagen sind nach mündlicher oder schriftlicher Zahlungsaufforderung auf ein in der schriftlichen Zahlungsaufforderung angegebenes Konto zu überweisen.
§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.06.2020 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für die Benutzung des NS-Dokumentationszentrums München (Gebührensatzung NS-Dokumentationszentrum) vom 09.04.2015 (MüABl. S. 124) außer Kraft.