Satzung über die Benutzung des NS-Dokumentationszentrums München
(Benutzungssatzung NS-Dokumentationszentrum)

vom 10. Juni 2025

Stadtratsbeschluss:                         28.05.2025

Bekanntmachung:                            30.06.2025 (MüABl. S. 367)

 

Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeinde­ordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.12.2024 (GVBl. S. 573), folgende Satzung:

§ 1 Gegenstand der Satzung

Das NS-Dokumentationszentrum München ist eine öffentliche Einrichtung der Landeshauptstadt München. Es dient dem in dieser Satzung beschriebenen Zweck und kann nach Maßgabe dieser Satzung besucht und genutzt werden.

§ 2 Zweck des NS-Dokumentationszentrums München

(1) Das NS-Dokumentationszentrum München ist ein Lern- und Erinnerungsort zur Geschichte des Nationalsozialismus. Es befasst sich mit der Rolle Münchens als ehemaliger „Hauptstadt der Bewegung“ und mit den Ursachen, Auswirkungen und Folgen des NS-Regimes in einem gegenwartsbezogenen und globalen Kontext. Weitere Themenfelder sind die Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit seit 1945, aktuelle Formen des Rechtsextremismus, Rechtspopulismus, der Demokratie- und Menschenfeindlichkeit sowie Rassismus, Krieg, Genozid und Vertreibung.

(2) Diesem Zweck dienen eine Dauerausstellung sowie Wechselausstellungen, Mediaguides, Publikationen, ein Vertiefungsbereich mit Recherchearbeitsplätzen, eine Präsenzbibliothek, Vermittlungs- und Bildungsangebote, Veranstaltungen des NS-Dokumentationszentrums München mit Bezug zum Zweck des Lern- und Erinnerungsorts und Projekte sowie die Pflege und Präsentation von kunst- und kulturgeschichtlichen Sammlungen, deren Ausbau, Erforschung, Dokumentation und Präsentation.

(3) Das NS-Dokumentationszentrum München dient der Bildung, Forschung und Kultur sowie der Förderung von Geschichtsbewusstsein, demokratischen Werten und einer lebendigen Erinnerungs­kultur auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene.

§ 3 Benutzung

(1) Die Benutzung des NS-Dokumentationszentrums erfolgt durch

a)    die Besichtigung der Dauer- sowie der Wechselausstellungen des NS-Dokumentationszentrums München;

b)    die Nutzung des Vertiefungsbereichs mit Recherchearbeitsplätzen sowie der Präsenz-bibliothek;

c)     die Inanspruchnahme von Angeboten der Kulturvermittlung und


 

 

d)    den Besuch von Veranstaltungsformaten des NS-Dokumentationszentrums München mit Bezug zum Zweck des Lern- und Erinnerungsorts;

e)    den Antrag auf Fachauskünfte und vergleichbare Leistungen.

(2) Die Einrichtung und ihre Angebote können grundsätzlich während der öffentlich bekannt gegebenen Öffnungszeiten von allen genutzt bzw. in Anspruch genommen werden. Einschränkungen aus sachlichen Gründen wie z.B. gesetzlichen Regelungen oder sachlich zielgruppenorientierten Veranstaltungen oder Angeboten sind möglich.

(3) Die Beantwortung von schriftlichen, fernmündlichen oder mündlichen Anfragen, die aufgrund ihres umfangreichen Inhalts mit dem verfügbaren Personal nur mit einem unvertretbar hohen Arbeits­aufwand beantwortet werden könnten, ist in das Ermessen der Direktion des NS-Dokumentations­zentrums München gestellt.

(4) Die Sonderbenutzungen des Museums werden in Form von privatrechtlichen Verträgen geregelt. Raumvermietungen an Dritte als Sonderbenutzungen, mit Ausnahme von Filmaufnahmen, sind ausgeschlossen.

§ 4 Hausordnung

Der Direktion des NS-Dokumentationszentrums München steht das Hausrecht zu. Es kann delegiert werden. Einzelheiten zum Aufenthalt regelt die von der Direktion zu erlassende Hausordnung.

§ 5 Anordnungen für den Einzelfall

Die Besucher*innen haben den im Vollzug dieser Satzung getroffenen Anordnungen für den Einzelfall Folge zu leisten.

§ 6 Haftung

Die Besucher*innen haften, insbesondere für Beschädigungen oder den Verlust von Einrichtungs­gegenständen, nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften.

§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am 01.07.2025 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Benutzung des NS-Dokumentationszentrums München (Benutzungssatzung NS-Dokumentationszentrum) vom 09.04.2015 (MüABl. S. 124) außer Kraft.