Satzung über die Benutzung des NS-Dokumentationszentrums München (Benutzungssatzung NS-Dokumentationszentrum)

vom 9. April 2015

Stadtratsbeschluss:                  25.03.2015

Bekanntmachung:                     20.04.2015 (MüABl. S. 124)

 

 

Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.07.2014 (GVBl. S. 286), folgende Satzung:

§ 1  Gegenstand der Satzung

Das NS-Dokumentationszentrum München ist eine öffentliche Einrichtung der Landeshauptstadt München. Es dient dem in dieser Satzung beschriebenen Zweck und kann nach Maßgabe dieser Satzung genutzt werden.

§ 2 Zweck des NS-Dokumentationszentrums München

(1) Das NS-Dokumentationszentrum München ist ein Lern- und Erinnerungsort zur Geschichte des Nationalsozialismus. Es gibt einen detaillierten Einblick in die Geschichte Münchens während der Weimarer Republik sowie der NS-Zeit und dem Umgang mit der NS-Zeit nach 1945.

(2) Diesem Zeck dienen insbesondere eine Dauerausstellung sowie wechselnde Sonderausstellungen, begleitende Mediaguides und Publikationen, ein Vertiefungsbereich mit Recherchearbeitsplätzen, eine Präsenzbibliothek sowie sonstige Vermittlungs- und Veranstaltungsformate.

(3) Das NS-Dokumentationszentrum München dient der Wissenschaft, der Volksbildung sowie der Förderung internationaler kultureller Beziehungen und Verständigung.

§ 3 Benutzung

Die Einrichtung und ihre Angebote können während der öffentlich bekannt gegebenen Öffnungszeiten von jedermann genutzt bzw. in Anspruch genommen werden.

§ 4 Verhalten

(1) Personen, die die Einrichtung benutzen bzw. ihre Leistungen in Anspruch nehmen, haben sich so zu verhalten, dass die Einrichtungsgegenstände nicht gefährdet, beschädigt oder zerstört werden bzw. das kein anderer behindert oder belästigt oder die Sicherheit und die freiheitliche demokratische Grundordnung sonst gefährdet wird.

(2) Insbesondere gilt:

1.     Schirme, Stöcke und größere Behältnisse aller Art (z. B. Rucksäcke, Taschen, Aktentaschen) sind an der Garderobe abzugeben bzw. in den Schließfächern zu verstauen. Sie dürfen nicht in die Ausstellungsräume oder den Vertiefungsbereich verbracht oder unbeaufsichtigt in den Räumlichkeiten des Museums abgestellt oder hinterlassen werden.

2.     Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.

3.     Das Rauchen ist im Gebäude nicht erlaubt.

4.     Der Verzehr von Nahrungsmitteln und Getränken ist außerhalb des Cafeteriabereichs nicht erlaubt.

5.     Film- und Photoaufnahmen sind nur nach vorheriger Genehmigung durch das
      NS-Dokumentations­zentrum erlaubt.

6.     Das Durchführen von Vermittlungsangeboten (z. B. Führungen in den Ausstellungen) im NS-Dokumentationszentrum ist nur Personen erlaubt, die von der Einrichtung hierfür lizenziert wurden.

7.     Ausgeliehene Mediaguide-Geräte sind nach dem Besuch der Ausstellungen unverzüglich wieder abzugeben. Sie dürfen insbesondere nicht aus dem Gebäude entfernt werden.

8.     Ausgeliehene Gruppenführungssysteme sind nach dem Besuch der Ausstellungen unverzüglich wieder abzugeben. Sie dürfen insbesondere nicht aus dem Gebäude entfernt werden.

§ 5 Anordnungen für den Einzelfall / Befugnisse / Ausschluss

(1) Die Besucherinnen bzw. Besucher haben den im Vollzug dieser Satzung getroffenen Anordnungen für den Einzelfall Folge zu leisten.

(2) Besucherinnen bzw. Besucher, die gegen die in § 4 dieser Satzung niedergelegten Verhaltensregeln verstoßen, können unverzüglich aus dem NS-Dokumentationszentrum München verwiesen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung von Gebühren besteht nicht.

§ 6 Haftung

Die Besucherinnen bzw. Besucher haften (insbesondere für Beschädigungen oder den Verlust von Einrichtungsgegenständen) nach Maßgabe der allgemeinen Vorschriften.

§ 7  Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.