Satzung der Landeshauptstadt München zur Aufhebung der Satzung über die Zulassung zum Städtischen Richard-Strauss-Konservatorium
vom 17. Juni 2008
Stadtratsbeschluss: 11.06.2008
Bekanntmachung: 30.06.2008 (MüABl. S. 489)
Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.04.2007 (GVBl. S. 271), i.V.m. Art. 27 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.05.2000 (GVBl. S. 414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-UK), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2007 (GVBl. S. 919), folgende Satzung:
§ 1 Integration in die Hochschule für Musik und Theater
(1) Die vom Städtischen Richard-Strauss-Konservatorium durchgeführte Ausbildung wird zum 01.08.2008 in der Hochschule für Musik und Theater München integriert. Das Städtische Richard-Strauss-Konservatorium, Fachakademie für Musik im Sinne von Art. 18 BayEUG, wird zu diesem Zeitpunkt aufgelöst.
(2) Die Satzung über die Zulassung zum Städtischen Richard-Strauss-Konservatorium vom 08.10.1986 (MüABl. S. 255) wird aufgehoben.
§ 2 Übergang der Studierenden
Es werden keine Studierenden mehr an das Konservatorium aufgenommen. Diejenigen Studierenden, die im Schuljahr 2008/2009 im Fortgang ihres Studiums weiterhin das Städtische Richard-Strauss-Konservatorium besucht hätten, haben zu Beginn des Wintersemesters 2008/2009 die Möglichkeit, sich an der Hochschule für Musik und Theater München zu immatrikulieren. Für Gaststudierende und aufbaustudierende im Sinne der §§ 10 bzw. 5 Abs. 3 Schulordnung für die Fachakademien für Musik (FakO Musik) besteht die Möglichkeit, sich an der Hochschule einer Aufnahmeprüfung zu unterziehen.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.