Satzung zur Umwandlung der Otto-Falckenberg-Schule (Schauspielschule der Landeshauptstadt München) von einer Berufsfachschule in eine Fachakademie der Ausbildungsrichtung darstellende Kunst

vom 27. Oktober 1982

Stadtratsbeschluss:                        22.09.1982

Genehmigung der
Regierung von Oberbayern
(Nr. 230 – 8017 e):                    19.10.1982

Bekanntmachung:                            10.11.1982 (MüABl. S. 281)

Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 1978 (GVBl. S. 353), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. August 1981 (GVBl. S. 336), i.V.m. Art. 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (EUG) vom 9. März 1960 (GVBl. S. 19), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Mai 1980 (GVBl. S. 218) und Art. 67 Abs. 1 des Gesetzes über das berufliche Schulwesen (GbSch) vom 15. Juni 1972 (GVBl. S. 189), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. August 1981 (GVBl. S. 300), folgende Satzung:

§ 1  

(1) Mit Beginn des Schuljahres 1982/83 (14. September 1982) wird die Otto-Falckenberg-Schule (Schauspielschule der Landeshauptstadt München) von einer Berufsfachschule in eine Fachakademie der Ausbildungsrichtung darstellende Kunst mit vier Klassen umgewandelt.

(2) Der Unterricht der Fachakademie beginnt im Schuljahr 1982/83 zunächst mit der 1. Klasse.

Die daneben bestehenden Klassen der Berufsfachschule laufen in den Schuljahren 1982/83 und 1983/84 aus.

(3) Die Fachakademie ist im Schulgebäude Hildegardstraße 3 – wie bislang die auslaufende Berufsfachschule – untergebracht.

§ 2  

Die Satzung tritt rückwirkend zum 14. September 1982 in Kraft.