Satzung über die Gebühr für die Teilnahme von Externen an der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife an der Fachschule für Elektrotechnik und Maschinenbautechnik der Landeshauptstadt München

vom 3. Juni 1994

Beschluss des Ober-
bürgermeisters gemäß
Art. 38 Abs. 4 i.V.m.
Art. 18 Abs. 3:                          18.05.1994

Genehmigung der
Regierung von Oberbayern
(Nr. 230-1524 M):                     20.05.1994

Bekanntmachung:                                  10.06.1994 (MüABl. S. 195)

Änderung:                                07.09.2000 (MüABl. S. 405)

Aufhebung:                             25.10.2016 (MüABl. S. 434) mit Wirkung zum 11.11.2016


Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 1, 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 Satz 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), geändert durch Gesetz vom 24. Dezember 1993 (GVBl. S. 1063), folgende Satzung:

§ 1 Gebühr, Gebührenschuldner

(1) Teilnehmer/innen an der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife an der Fachschule für Elektrotechnik und Maschinenbautechnik der Landeshauptstadt München haben hierfür eine Gebühr in Höhe von 130,- Euro zu entrichten, wenn sie weder eine Fachschule der Landeshauptstadt München noch den an der Fachschule für Elektrotechnik und Maschinenbautechnik der Landeshauptstadt München eingerichteten Lehrgang zum Erwerb der Fachhochschulreife besuchen bzw. besucht haben.

(2) Den Gebührenbescheid erteilt die Stadtkasse der Landeshauptstadt München.

§ 2 Entstehen der Gebühr

Die Gebühr entsteht mit dem Tag nach dem vollständigen Ablegen der Prüfung.

§ 3 Fälligkeit der Gebühr

Die Gebühr wird einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

§ 4 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.