Satzung der Landeshauptstadt München über die Technikerschule - Städtische Fachschule für Maschinenbau-, Metallbau-, Informatik- und Elektrotechnik

vom 19. März 2003

Stadtratsbeschluss:                        19.02.2003

Bekanntmachung:                            10.04.2003 (MüABl. S. 91)

 

Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.12.2002 (GVBl. S. 962), folgende Satzung:

§ 1 Einrichtung der Fachrichtung Informatiktechnik und Umbenennung

(1) Mit Beginn des Schuljahres 2001/2002 wird an der Fachschule für Elektrotechnik, Maschinenbautechnik und Metallbautechnik der Landeshauptstadt München die Fachrichtung Informatiktechnik eingerichtet.

(2) Die Fachschule für Elektrotechnik, Maschinenbautechnik und Metallbautechnik der Landeshauptstadt München führt mit Beginn des Schuljahres 2001/2002 die Bezeichnung „Technikerschule – Städtische Fachschule für Maschinenbau-, Metallbau-, Informatik- und Elektrotechnik“.

(3) Die Schülerinnen/Schüler, die im Schuljahr 2001/2002 die bisherige Fachschule für Elektrotechnik, Maschinenbautechnik und Metallbautechnik der Landeshauptstadt München besuchten, werden Schülerinnen/Schüler der Technikerschule – Städtische Fachschule für Maschinenbau-, Metallbau-, Informatik- und Elektrotechnik.

§ 2 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01. August 2001 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung der Landeshauptstadt München über die Fachschule für Elektrotechnik, Maschinenbautechnik und Metallbautechnik der Landeshauptstadt München vom 08. August 1995 (MüABl. S. 206) außer Kraft.