Satzung der Landeshauptstadt München über die Errichtung einer städtischen Fachschule (Meisterschule) für Maler und Lackierer am Berufsbildungszentrum für Bau und Gestaltung
vom 15. Februar 1993
Stadtratsbeschluss: 27.01.1993
Bekanntmachung: 01.03.1993 (MüABl. S. 49)
Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 1989 (GVBl. S. 585, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7. August 1992 (GVBl. S. 306), und Art. 21 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Februar 1988 (GVBl. S. 61, BayRS 2230-1-1-K) folgende Satzung:
§ 1 Errichtung der Schule
(1) Die Landeshauptstadt München errichtet mit Beginn des Schuljahres 1993/94 eine Fachschule (Meisterschule) für Maler und Lackierer.
(2) Die Fachschule (Meisterschule) für Maler und Lackierer wird dem BBZ für Bau und Gestaltung in der Luisenstraße 9/11 angegliedert und in dessen Räumen untergebracht.
(3) Die Leitung der Fachschule (Meisterschule) für Maler und Lackierer wird der Schulleitung der städtischen Fachschule für Farb- und Lacktechnik, Luisenstraße 9/11, zusätzlich übertragen.
§ 2 Dauer und Kapazität der Schule
(1) Die Fachschule (Meisterschule) für Maler und Lackierer wird als einjährige Fachschule geführt.
(2) Die Aufnahmekapazität wird auf 50 Schülerinnen und Schüler (zwei Klassen) festgelegt.
§ 3 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.