Satzung der Landeshauptstadt München über die Errichtung einer zweijährigen Techniker-Tagesschule mit den Fachrichtungen Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik und Sanitärtechnik (Fachschule) am Berufsbildungszentrum Bau und Gestaltung an der Luisenstraße 9/11

vom 16. Oktober 1989

Stadtratsbeschluss:                        04.10.1989

Bekanntmachung:                            30.10.1989 (MüABl. S. 407)

Änderungen:                                      09.11.1993 (MüABl. S. 332)
11.05.1995 (MüABl. S. 147)

Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1982 (BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. April 1989 (GVBl. S. 104) und Art. 21 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Februar 1988 (BayRS 2230-1-1-K), folgende Satzung:

§ 1 Errichtung der Schule

(1) Die Landeshauptstadt München errichtet mit Beginn des Schuljahres 1990/91 eine Fachschule für Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik und für Sanitärtechnik.

(2) Die Schule erhält die Bezeichnung „Fachschule für Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik und für Sanitärtechnik der Landeshauptstadt München“.

(3) Die Fachschule wird dem BBZ für Bau und Gestaltung an der Luisenstraße 9/11 angegliedert und in dessen Räumen untergebracht.

(4) Die Leitung der Fachschule wird der Schulleitung der Berufsschule für Spengler, Sanitär- und Heizungstechnik zusätzlich übertragen.

§ 2 Dauer und Kapazität der Fachschule

(1) Die Fachschule wird als zweijährige Fachschule geführt.

(2) Die Aufnahmekapazität wird auf insgesamt 25 Schüler festgelegt.

§ 3 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.