Satzung der Landeshauptstadt München über die Errichtung der Städtischen Fachschule für Grundschulkindbetreuung
Vom 7. August 2019
Stadtratsbeschluss: 26.06.2019
Bekanntmachung: 20.08.2019 (MüABl. S. 322)
Genehmigung durch das
Bayerische Staatsministerium
für Unterricht und Kultus vom 24.07.2019
Az: VI.8-BO9302.M-5/3/11
Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund der
Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998
GVBl. S. 796, BayRS
2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2018 (GVBl.
S. 260)
in Verbindung mit Art. 27 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und
Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 31.05.2000 (GVBl. S. 414, 632,
BayRS 2230-1-1-K), zuletzt geändert durch Gesetz vom
24.07.2018 (GVBl. S. 613), folgende Satzung:
§ 1 Errichtung der Schule
(1) Die Landeshauptstadt München errichtet mit Beginn des Schuljahrs 2019/2020 eine Städtische Fachschule für Grundschulkindbetreuung. Die Schule ist eine Fachschule im Sinne des Art. 15 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG).
(2) Die Schule erhält die Bezeichnung „Städtische Fachschule für Grundschulkindbetreuung der Landeshauptstadt München“.
(3) Aufgabe der Schule ist eine vertiefte Weiterbildung, welche die Schülerinnen und Schüler zum Abschluss „Fachkraft für Grundschulkindbetreuung“ führt.
(4) Die Schule wird an der Städtischen Fachakademie für Sozialpädagogik, Schlierseestraße 27 in 81539 München angegliedert und in deren Räumen untergebracht.
§ 2 Dauer und Kapazität der Schule
(1) Die Fachschule wird als zweijährige Fachschule geführt.
(2) Die Aufnahmekapazität wird auf bis zu 25 Schülerinnen und Schüler (eine Klasse) festgelegt.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.