Satzung der Landeshauptstadt München zur Errichtung einer Fachakademie für Augenoptik und zur Umwandlung in eine Fachschule für Augenoptik und Optometrie
vom 1. Juni 2010
Stadtratsbeschluss: 19.05.2010
Bekanntmachung: 30.06.2010 (MüABl. S. 161)
Änderung: 18.04.2012 (MüABl. S. 121)
Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.07.2009 (GVBl. S. 400), i. V. m. Art. 27 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.05.2000 (GVBl. S. 414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-UK), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2008 (GVBl. S. 467), folgende Satzung:
§ 1 Errichtung der Fachakademie für Augenoptik
(1) Mit der Auflösung des Zweckverbandes Münchener Fachakademie für Augenoptik zum 31.12.2010 wird gemäß § 26 Abs. 3 der Verbandssatzung des Zweckverbandes Münchener Fachakademie für Augenoptik die Landeshauptstadt München Schulträger der Fachakademie für Augenoptik. Die Landeshauptstadt München errichtet deshalb zum 01.01.2011 eine Fachakademie für Augenoptik.
(2) Die Schule erhält die Bezeichnung „Städtische Fachakademie für Augenoptik München“. Die Schule ist im Schulgebäude Marsplatz 8 untergebracht.
§ 2 Umwandlung in eine Fachschule für Augenoptik und Optometrie
(1) Die Städtische Fachakademie für Augenoptik wird mit Beginn des Schuljahres 2011/2012 in eine Fachschule umgewandelt. Die Schule erhält die Bezeichnung „Städtische Fachschule für Augenoptik München“.
(2) Die Fachschule für Augenoptik wird als zweijährige Fachschule geführt.
(3) Die Aufnahmekapazität wird auf 96 Schülerinnen und Schüler (drei Klassen) festgelegt.
§ 3 Übergangsregelung
(1) Die städtische Fachakademie für Augenoptik bildet unbeschadet der Übernahme des Schulbetriebs gemäß § 1 keine Eingangsklassen, im Schuljahr 2011/2012 werden nur noch Klassen des zweiten Studienjahres gebildet. Die Fachakademie wird zum 31.07.2012 aufgelöst.
(2) Die Wiederholung eines Studienjahres an der Fachakademie ist ausgeschlossen. Studierende, die bei Fortbestehen der Fachakademie dort ein Studienjahr wiederholen würden, können in die Städtische Fachschule für Augenoptik eintreten.
(3) Die Städtische Fachschule für Augenoptik bildet erstmals zum Schuljahr 2011/2012 Eingangsklassen.
§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.