Satzung über das berufliche Schulzentrum Deutsche Meisterschule für Mode Designschule München

vom 25. März 2013

Stadtratsbeschluss:                                     27.02.2013

Genehmigung des                                        19.03.2013
Bayerischen Staatsministeriums                 

für Unterricht und Kultus
(Az. VII.8-5 O 9200.1-7b.25 126):

                                                        

Bekanntmachung:                                        10.04.2013 (MüABl. S.142)

Genehmigung des                                        20.02.2023
Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
(Az.: VI.8-BO9200.1/8/4)

Änderungen:                                                   24.03.2023 (MüABl. S. 182)

Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2012 (GVBl. S. 366), i.V.m. Art. 27 Abs. 2, Art. 29 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.05.2000 (GVBl. S. 414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-UK), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.07.2012 (GVBl. S. 344), folgende Satzung:

§ 1 Berufliches Schulzentrum

Die Deutsche Meisterschule für Mode Designschule München ist ein berufliches Schulzentrum der Landeshauptstadt München.

In dieser Einrichtung sind folgende Schulen zusammengefasst:

-          Städtische Berufsfachschule für Kommunikationsdesign und Modedesign

-          Städtische Fachschule für Schnitt und Entwurf

-          Städtische Fachschule für Modellistik

-          Städtische Berufsschule für Bekleidung.

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung über das berufliche Schulzentrum Deutsche Meisterschule für Mode der Landeshauptstadt München vom 25.11.1998 (MüABl. S. 394), geändert durch Satzung vom 22.08.2005 (MüABl. S. 393), außer Kraft.