Satzung über das berufliche Schulzentrum Deutsche Meisterschule für Mode Designschule München
vom 25. März 2013
Stadtratsbeschluss: 27.02.2013
Genehmigung des Bayer. 19.03.2013
Staatsministeriums für
Unterricht und Kultus
(Az. VII.8-5 O 9200.1-7b.25 126)
Bekanntmachung: 10.04.2013 (MüABl. S.142)
Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2012 (GVBl. S. 366), i.V.m. Art. 27 Abs. 2, Art. 29 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.05.2000 (GVBl. S. 414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-UK), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.07.2012 (GVBl. S. 344), folgende Satzung:
§ 1 Berufliches Schulzentrum
Die Deutsche Meisterschule für Mode Designschule München ist ein berufliches Schulzentrum der Landeshauptstadt München.
In dieser Einrichtung sind folgende Schulen zusammengefasst:
- Städtische Berufsfachschule für Kommunikationsdesign
- Städtische Fachschule für Schnitt und Entwurf
- Städtische Fachschule für Modellistik
- Städtische Berufsschule für Bekleidung.
§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung über das berufliche Schulzentrum Deutsche Meisterschule für Mode der Landeshauptstadt München vom 25.11.1998 (MüABl. S. 394), geändert durch Satzung vom 22.08.2005 (MüABl. S. 393), außer Kraft.