Satzung über die Auflösung der Berufsfachschule für Ergotherapie der Landeshauptstadt München
vom 14. Januar 2025
Stadtratsbeschluss: 18.12.2024
Bekanntmachung: 10.02.2025 (MüABl. S. 63)
Genehmigung
des Bayerischen Staatsministerium 08.01.2025
für Unterricht und Kultus
(Az.: Nr. VII.8-BO9210.0.M56.1857-3/1/7)
Die
Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung
für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998
(GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Verordnung vom
04.06.2024 (GVBl. S. 98) i.V.m. Art. 44 Abs. 4 des Bayerischen Gesetzes
über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 31.5.2000 (GVBl. S. 414, 632, BayRS 2230-1-1-K), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 23.7.2024 (GVBl. S. 257) und durch Gesetz vom
23.07.2024 (GVBl. 263), folgende Satzung:
§ 1 Auflösung der Schule
Die Berufsfachschule für Ergotherapie der
Landeshauptstadt München wird mit dem Ende des Schuljahres 2025/2026 (am 01.08.2026)
aufgelöst.
§ 2 Verfahren
Die Auflösung geschieht jahrgangsweise mit
Beginn des Schuljahres 2024/2025; in diesem Schuljahr wird keine Eingangsklasse
gebildet, in dem darauffolgenden Schuljahr entsprechend keine weiterführende
Klasse, so dass mit Ende des Schuljahres 2025/2026 der Unterrichtsbetrieb
eingestellt wird.
§ 3 Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer
Bekanntmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die
Satzung über die Zulassung zur Berufsfachschule für Ergotherapie der
Landeshauptstadt München vom 27. Dezember 2004 (MüABl. S. 9) außer Kraft.