Satzung über die Auflösung der Berufsfachschule für Ergotherapie der Landeshauptstadt München

vom 14. Januar 2025

Stadtratsbeschluss:                         18.12.2024

Bekanntmachung:                            10.02.2025 (MüABl. S. 63)

Genehmigung                          
des Bayerischen Staatsministerium     
08.01.2025
für Unterricht und Kultus
 (Az.: Nr. VII.8-BO9210.0.M56.1857-3/1/7)

 

 

Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Verordnung vom 04.06.2024 (GVBl. S. 98) i.V.m. Art. 44 Abs. 4 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.5.2000 (GVBl. S. 414, 632, BayRS 2230-1-1-K), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.7.2024 (GVBl. S. 257) und durch Gesetz vom 23.07.2024 (GVBl. 263), folgende Satzung:

§ 1 Auflösung der Schule

Die Berufsfachschule für Ergotherapie der Landeshauptstadt München wird mit dem Ende des Schuljahres 2025/2026 (am 01.08.2026) aufgelöst.

§ 2 Verfahren

Die Auflösung geschieht jahrgangsweise mit Beginn des Schuljahres 2024/2025; in diesem Schuljahr wird keine Eingangsklasse gebildet, in dem darauffolgenden Schuljahr entsprechend keine weiterführende Klasse, so dass mit Ende des Schuljahres 2025/2026 der Unterrichtsbetrieb eingestellt wird.

§ 3  Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Zulassung zur Berufsfachschule für Ergotherapie der Landeshauptstadt München vom 27. Dezember 2004 (MüABl. S. 9) außer Kraft.