Satzung der Landeshauptstadt München über die Errichtung der Berufsfachschule für Hauswirtschaft und der Berufsfachschule für Kinderpflege im Städtischen Berufsbildungszentrum für Ernährung und Hauswirtschaft

vom 7. Mai 1985

Stadtratsbeschluss:                        27.03.1985

Bekanntmachung:                            20.05.1985 (MüABl. S. 83)

Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.10.1982 (GVBl. S. 903) i.V.m. Art. 21 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vom 10.09.1982 (GVBl. S. 743, ber. S. 1032) folgende Satzung:

§ 1  

(1) Die Landeshauptstadt München hat mit Wirkung vom 1. August 1977 folgende Berufsfachschulen errichtet:

-          Berufsfachschule für Hauswirtschaft (Wahlpflichtfächergruppe I) und Berufsfachschule für Kinderpflege (Wahlpflichtfächergruppe I)

-          Berufsfachschule für Hauswirtschaft (Wahlpflichtfächergruppe II) und Berufsfachschule für Kinderpflege (Wahlpflichtfächergruppe II)

-          Berufsfachschule für Hauswirtschaft (Wahlpflichtfächergruppe III) und Berufsfachschule für Kinderpflege (Wahlpflichtfächergruppe III)

(2) Die bisherigen Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, Wahlpflichtfächergruppe I, II und III werden in einer Berufsfachschule für Hauswirtschaft zusammengefasst. Die Unterbringung erfolgt im Schulgebäude zur Antonienstraße.

(3) Die bisher nach Wahlpflichtfächergruppe I, II und III getrennten Berufsfachschulen für Hauswirtschaft laufen mit Ende des Schuljahres 1984/85 aus.

(4) Die bisherigen Berufsfachschulen für Kinderpflege, Wahlpflichtfächergruppe I, II und III werden in einer Berufsfachschule für Kinderpflege zusammengefasst. Die Unterbringung erfolgt im Schulgebäude an der Tumblingerstraße.

§ 2  

Folgende Vorschriften werden aufgehoben:

1.     Die Satzung der Landeshauptstadt München über die Errichtung der Berufsfachschule für Hauswirtschaft (Wahlpflichtfächergruppe I) und der Berufsfachschule für Kinderpflege Wahlpflichtfächergruppe I) im Städtischen Berufsbildungszentrum für Ernährung und Hauswirtschaft und über die Zulassung zu diesen Schulen vom 16. Mai 1978 (MüABl. S. 121), zuletzt geändert durch die Satzung vom 15. März 1983 (MüABl. S. 74)

2.     Die Satzung der Landeshauptstadt München über die Errichtung der Berufsfachschule für Hauswirtschaft (Wahlpflichtfächergruppe II) und der Berufsfachschule für Kinderpflege Wahlpflichtfächergruppe II) im Städtischen Berufsbildungszentrum für Ernährung und Hauswirtschaft und über die Zulassung zu diesen Schulen vom 16. Mai 1978 (MüABl. S. 122), zuletzt geändert durch die Satzung vom 15. März 1983 (MüABl. S. 75)

3.     Die Satzung der Landeshauptstadt München über die Errichtung der Berufsfachschule für Hauswirtschaft (Wahlpflichtfächergruppe III) und der Berufsfachschule für Kinderpflege Wahlpflichtfächergruppe III) im Städtischen Berufsbildungszentrum für Ernährung und Hauswirtschaft und über die Zulassung zu diesen Schulen vom 30. März 1978 (MüABl. S. 102), zuletzt geändert durch die Satzung vom 15. März 1983 (MüABl. S. 75).

§ 3 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt in § 1 Abs. 2 und 4 rückwirkend zum 1. August 1984 und im Übrigen am 1. August 1985 in Kraft.