Satzung der Landeshauptstadt München über die Zusammenlegung der Städtischen Berufsschule für Telekommunikationstechnik und der Städtischen Berufsschule für Funk- und Informationselektronik
vom 5. August 1997
Stadtratsbeschluss: 23.07.1997
Bekanntmachung: 20.08.1997 (MüABl. S. 229)
Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Januar 1993 (GVBl. S. 65, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Dezember 1996 (GVBl. S. 540) und Art. 27 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juli 1994 (GVBl. S. 689, ber. S. 1024, 1995 S. 98 und 148, BayRS 2230-1-1-K), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 1995 (GVBl. S. 850), folgende Satzung:
§ 1
(1) Mit Beginn des Schuljahres 1997/98 werden die Städtische Berufsschule für Telekommunikationstechnik und die Städtische Berufsschule für Funk- und Informationselektronik zusammengelegt. Die neue Berufsschule führt die Bezeichnung „Städtische Berufsschule für Kommunikationselektronik“.
(2) Die Schule ist zunächst im Schulgebäude an der Riesstraße 50 untergebracht.
(3) Die Schüler/Schülerinnen, die im Schuljahr 1996/97 eine der beiden bisherigen Berufsschulen besuchen, werden, sofern sie nicht ausscheiden, mit Beginn des Schuljahres 1997/98 Schüler/Schülerinnen der Städtischen Berufsschule für Kommunikationselektronik.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.