Satzung über die Errichtung einer Berufsschule für Apotheken- und Arzthelferinnen sowie einer Berufsschule für Zahnarzthelferinnen und Zahntechniker und ihre Zusammenfassung mit der Berufsschule für Drogisten und Chemielaboranten im Berufsbildungszentrum für Gesundheitsberufe, Zahntechnik, Drogisten und Chemieberufe am Ostbahnhof
vom 11. November 1983
Stadtratsbeschluss: 26.10.1983
Bekanntmachung: 30.11.1983 (MüABl. S. 298)
Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 1982 (GVBl. S. 903) i.V.m. Art. 21 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vom 10. September 1982 (GVBl. S. 743) und Art. 2 des Gesetzes über das berufliche Schulwesen (GbSch) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. September 1982 (GVBl. S. 790), zuletzt geändert durch das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 1983 und 1984 vom 21. Juli 1983 (GVBl. S. 508), folgende Satzung:
§ 1
(1) Mit Beginn des Schuljahres 1984/85 wird durch Teilung der bestehenden Berufsschule für Apotheken-, Arzt- und Zahnarzthelferinnen im Berufsbildungszentrum für Gesundheitspflege, Jungarbeiterinnen und Jungarbeiter an der Hufelandstraße 8 unter Einbezug der Fachgruppe für Zahntechniker im Berufsbildungszentrum für Gastronomie, Ernährung, Gartenbau und Zahntechnik am Sinom-Knoll-Platz 3 eine Berufsschule für Apotheken- und Arzthelferinnen und eine Berufsschule für Zahnarzthelferinnen und Zahntechniker errichtet.
(2) Die neu errichteten Berufsschulen für Apotheken- und Arzthelferinnen sowie für Zahnarzthelferinnen und Zahntechniker werden im neu errichteten Berufsbildungszentrum für Gesundheitsberufe, Zahntechnik, Drogisten und Chemieberufe am Ostbahnhof untergebracht.
(3) Die bestehende Berufsschule für Drogisten und Chemielaboranten im Berufsbildungszentrum für Industrie, Finanz- und Verkehrswirtschaft an der Luisenstraße 29 wird ebenfalls im neu errichteten Berufsbildungszentrum für Gesundheitsberufe, Zahntechnik, Drogisten und Chemieberufe am Ostbahnhof untergebracht.
§ 2
Diese Satzung tritt am 1. August 1984 in Kraft.