Satzung über die Errichtung eines städtischen Gymnasiums im Schulzentrum Perlach-Süd

vom 15. Dezember 1982

Stadtratsbeschluss:                        02.05.1979

Bekanntmachung:                            30.12.1982 (MüABl. S. 352)

Die Landeshauptstadt München erlässt aufgrund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 1978 (GVBl. S. 353), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. August 1978 (GVBl. S. 525), i.V.m. Art. 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (EUG) vom 9. März 1960 (GVBl. S. 19), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli 1977 (GVBl. S. 349), folgende Satzung:

§ 1  

(1) Mit Beginn des Schuljahres 1979/80 (1. August 1979) wird durch Teilung des bestehenden Städtischen Werner-von-Siemens-Gymnasiums ein städtisches Gymnasium für Knaben und Mädchen errichtet.

(2) Das bestehende Gymnasium wird als Werner-von-Siemens-Gymnasium, das weitere Gymnasium unter neuem Namen geführt.

(3) Das Gymnasium wird im Schulzentrum Perlach-Süd untergebracht. Die Unterbringung erfolgt bis zur Fertigstellung des Schulzentrums Perlach-Süd in benachbarten Schulgebäuden.

§ 2  

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.