Satzung über die Bereinigung des Ortsrechts der Landeshauptstadt München (Bereinigungssatzung)

vom 22. Januar 1960

Stadtratsbeschluss:                        19.01.1960

Bekanntmachung:                            29.01.1960 (MüABl. S. 5)

Die Landeshauptstadt München erlässt auf Grund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern vom 25. Januar 1952 (BayBS I S. 461) folgende Satzung:

§ 1  

(1) Die bis zum 31. Dezember 1959 im Münchener Amtsblatt, der Münchener Gemeinde-Zeitung, den Amtlichen Bekanntmachungen, dem Völkischen Beobachter, dem Münchener Stadtanzeiger und dem Amtsblatt der Landeshauptstadt München veröffentlichten, nicht in die Sammlung aufgenommenen Satzungen, bewehrten Satzungen und unbewehrten Rechtsvorschriften der Landeshauptstadt München, der ehemaligen Polizeidirektion München und der ehemaligen Lokalbaukommision treten am 1. April 1960 außer Kraft, soweit sie nicht schon früher ihre Geltung verloren haben.

(2) Sammlung im Sinne des Absatz 1 ist die gemeinsame Anlage zu dieser Satzung und zur Gemeindeverordnung über die Bereinigung des Ortsrechts der Landeshauptstadt München (Bereinigungsverordnung).

§ 2  

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die in die Sammlung aufgenommenen Satzungen, bewehrten Satzungen und unbewehrten Rechtsvorschriften in der am 1. Januar 1960 für gültig erachteten Fassung neu bekanntzumachen. Dabei sind die Unterschriften wegzulassen, frühere Bezeichnungen durch die Bezeichnung „Landeshauptstadt München“ und die Ausdrücke „Verkündung“ oder „Veröffentlichung“ durch den Ausdruck „Bekanntmachung“ zu ersetzen. Die Rechtschreibung ist den heutigen Regeln anzupassen.

§ 3  

Diese Satzung tritt am 1. April 1960 in Kraft.