Satzung der
Landeshauptstadt München zur Durchführung einer Haushaltsbefragung zum
Mobilitätsverhalten in
München im Rahmen des Forschungsprojekts
„Mobilität in Städten – SrV 2023“
vom 12. Oktober 2022
Stadtratsbeschluss: 05.10.2022
Bekanntmachung: 31.10.2022 (MüABl. S. 615)
Die Landeshauptstadt München
erlässt aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS
2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2022 (GVBl. S. 374) und des Art. 23 Abs. 1 des Bayerischen
Statistikgesetzes (BayStatG) vom 10.08.1990 (GVBl. S.
270, BayRS 290-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 23.06.2021 (GVBl. S. 349), folgende Satzung:
§ 1 Art
und Zweck der Erhebung
Im Rahmen der durchgeführten
Erhebung „Mobilität in Städten – SrV 2023“ wird eine
Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten der Bewohner*innen der
Landeshauptstadt München in Form einer freiwilligen Befragung von Haushalten
durchgeführt.
Die Befragung soll sowohl
schriftlich, telefonisch und online erfolgen.
§ 2 Zu erfassende Sachverhalte
Folgende Sachverhalte bzw. Angaben
werden erfasst:
(1) Standardmerkmale des Haushalts (Haushaltsgröße, Entfernung nächstgelegene Haltestellen des ÖV, Haushaltseinkommen, Haupt- oder Nebenwohnsitz, Fahrzeugausstattung, Pkw: Jahresfahrleistung, Antriebsart, Zulassungsort, üblicher Stellplatz);
(2) Standardmerkmale der Personen im Haushalt (Alter, Geschlecht, Mobilitätseinschränkungen, Erwerbstätigkeit, Schulabschluss, Berufsausbildung, Führerscheinbesitz, Nutzung verschiedener Verkehrsmittel, genutzte ÖV-Fahrkartenart, Gehzeit zu meistgenutzten Haltestellen des ÖV);
(3) Standardmerkmale zur Mobilität der Personen im Haushalt am Stichtag (Normalität des Stichtags, Verfügbarkeit verschiedener Verkehrsmittel, Verfügbarkeit ÖPNV-Zeitkarte, Anwesenheit in der Stadt, Grund für Nichtmobilität, berufliche Wege am Stichtag);
(4) Standardmerkmale der Wege (Lage Start-/Zielpunkt, Wegezweck, Begleitung, genutzte Verkehrsmittel, Personenzahl im Pkw, Start- und Ankunftszeit, Länge des Weges);
(5) Geplante Zusatzfragen (Mobile Arbeit/Homeoffice, Online-Shopping, Veränderungen Verkehrsmittelwahl infolge SARS-CoV-2-Pandemie);
(6) München-spezifische Fragen (Verkehrsunfälle, Fußverkehr,
Barrieren für mobilitätseingeschränkte Personen).
§ 3 Kreis der zu Befragenden
Es werden Haushalte in München
mittels einer repräsentativen Stichprobe aus dem Einwohnermelderegister
befragt. Diese wird soweit
gefasst, dass eine Nettostichprobengröße von 40.000 verwertbaren Fragebögen
erreicht wird.
Die Befragungen erfolgen unter
Berücksichtigung der Vorgaben der geltenden datenschutzrechtlichen
Bestimmungen.
§ 4 Durchführung der Erhebung
(1) Die einmalige Erhebung wird
unter Beachtung der Grundsätze der Statistik-Satzung der Landeshauptstadt
München durch die von der TU Dresden nach einer europaweiten Ausschreibung nach
Vergabeverordnung (VgV) ausgewählten Auftragnehmer*in durchgeführt. Sie*er wird
bzw. ist vertraglich verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften über den
Datenschutz zu beachten. Insbesondere wird die*der Auftragnehmer*in dahingehend
verpflichtet, die erhobenen Daten in ihrem*seinem Hause unmittelbar nach
Abschluss der Erhebung soweit zu anonymisieren, dass
ein – wie auch immer – bestehender Personenbezug gänzlich aufgehoben ist.
(2) Als Hilfsmerkmale bei der
Durchführung der Erhebung werden das Alter, die Staatsangehörigkeit, das
Geschlecht, die Kategorie Haupt-/Nebenwohnsitz, die Namen und die Anschriften
der zu Befragenden verwendet.
(3) Eine Auskunftspflicht wird
nicht angeordnet.
(4) Die Erhebung erfolgt nach
Inkrafttreten der Satzung ab Januar 2023 und dauert ca. ein Jahr.
§ 5 Inkrafttreten,
Außerkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach
ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung tritt am 30.06.2024
außer Kraft.