Übermittlungssperren beim KVR kostenlos online beantragen
Übermittlungssperren für Auskünfte aus dem Melderegister können beim Kreisverwaltungsreferat kostenlos online beantragt werden.
Übermittlungssperren für Melderegisterauskünfte online beantragen
Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz können beim Kreisverwaltungsreferat online beantragt werden. Möglich ist die Sperre von Auskünften an Parteien und Wählergruppen, Religionsgemeinschaften und Adressbuchverlage, außerdem von Auskünften über Alters- und Ehejubiläen. Der Antrag bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt so lange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird. Die Eintragung ist kostenlos. Übermittlungssperren verhindern die Weitergabe der Daten nur für die aufgelisteten Zwecke. Einfache Melderegisterauskünfte an Privatpersonen, sonstige öffentliche Stellen und Behörden sind weiterhin möglich.
Die Übermittlungssperre kann online beantragt werden.