Marathonveranstalterin für die Jahre 2025 und 2026 bestätigt

Event gGmbH hatte ein Konzept vorgelegt, das von den verbleibenden Bewerber*innen die geringsten Verkehrsbeeinträchtigungen für die Münchner*innen mit sich bringt.

10. Juli 2025

Marathon 2025 und 2026

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Auswahl der Laufstatt Event gGmbH als Marathonveranstalterin für die Jahre 2025 und 2026 bestätigt. Das Kreisverwaltungsreferat hatte unter drei Bewerbungen – gemäß der Straßenverkehrsordnung und den Vorgaben des Stadtrats – anhand der eingereichten Verkehrskonzepte ausgewählt. Die Laufstatt Event gGmbH hatte ein Konzept vorgelegt, das von den verbleibenden Bewerber*innen insgesamt die geringsten Verkehrsbeeinträchtigungen für die Münchner*innen mit sich bringt und konnte sich damit im Auswahlverfahren durchsetzen. Gegen die Entscheidung des KVR klagten die zwei unterlegenen Bewerber*innen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ist der Argumentation des KVR nun gefolgt. „Dass die Stadt München das Verkehrskonzept des im Verwaltungsverfahren obsiegenden Bewerbers als qualitativ besser beurteilt habe, sei rechtsfehlerfrei“, schreibt der Verwaltungsgerichtshof dazu. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht im Eilverfahren zunächst ein Losverfahren verfügt, das durch die Entscheidung des VGH aufgehoben ist.

„Ich bin froh, dass nun abschließend geklärt ist, dass das KVR bei der Auswahl der Veranstalterin des Marathons korrekt gehandelt hat. Es ist eine gute Nachricht für die Stadt, dass die Veranstalterin endlich Planungssicherheit hat und der Marathon wie geplant stattfinden kann“, sagt Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller. Der Marathon ist in diesem Jahr am Sonntag, 12. Oktober, geplant.