Grundsteuer – Eigentumswechsel möglichst zeitnah melden
Melden Sie uns zeitnah einen Eigentumswechsel beim Verkauf Ihrer Immobilie sowie eine Adressänderung, wenn Sie bereits grundsteuerpflichtig sind.
Wichtig für eine korrekte Berechnung Ihrer Grundsteuer
Die Landeshauptstadt München bittet Eigentümer*innen darum, Immobilienverkäufe aus dem Jahr 2023 zeitnah mitzuteilen. Hintergrund ist die Grundsteuer. Die Stadtkämmerei kann Aufhebungsbescheide zur Grundsteuer nur rechtzeitig zuschicken, wenn ihr der Eigentumswechsel der Immobilie bekannt ist. Ansonsten muss bis zur erfolgten Aufhebung weiterhin Grundsteuer bezahlt werden.
Die Stadt München bittet auch alle Steuerpflichtigen, die seit dem letzten Grundsteuerbescheid (2010) umgezogen sind, ihre neue Adresse mitzuteilen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Steuerpflichtige alle Informationen und Grundsteuerbescheide rechtzeitig erhalten. Die Landeshauptstadt München bedankt sich für die Mithilfe.
So können Sie Änderungen mitteilen:
- Direkt online melden
Hierzu benötigen Sie genaue Daten wie zum Beispiel Ihr Kassenkonto oder Name und Adresse der Käufer*innen. - per E-Mail: grundsteuer.ska@muenchen.de
- schriftlich unter:
Landeshauptstadt München
Stadtkämmerei – Grundsteuer
Postfach 201951
80019 München