Wahlausschüsse in München

Bundestagswahl 2025: Hier finden Sie Informationen zum Kreiswahlausschuss – Zusammensetzung und Termine.

Kreiswahlausschuss zur Bundestagswahl 2025

Für die vier Münchner Wahlkreise 216–219 gibt es einen gemeinsamen Wahlausschuss.

Zusammensetzung

Der gemeinsame Kreiswahlausschuss besteht aus der Kreiswahlleiterin und sechs von ihr berufenen Wahlberechtigten als Beisitzende (§ 9 Abs. 2 Bundeswahlgesetz).

Bei der Auswahl der Beisitzenden sollen die Parteien in der Reihenfolge berücksichtigt werden, die sich aus dem Ergebnis der erreichten Zweitstimmen der letzten Bundestagswahl 2021 in der Landeshauptstadt München ergibt (§ 4 Abs. 2 Bundeswahlordnung). Die Berufung der Beisitzenden erfolgt für den Zulassungsausschuss sowie für den nach der Wahl durchzuführenden Ergebnisausschuss.

Aufgaben und Termine

Der gemeinsame Kreiswahlausschuss trifft sich zu zwei Sitzungen. Die erste Sitzung entscheidet über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge. Die zweite Sitzung entscheidet über die Feststellung des Wahlergebnisses.

Die Sitzungen finden an diesen Terminen statt:

  • Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Kreiswahlvorschläge für alle vier Wahlkreise:
    Freitag, 24. Januar 2025, 15 Uhr im Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 19, 80337 München
  • Feststellung der Wahlergebnisse für alle vier Wahlkreise: Donnerstag, 27. Februar 2025, 14 Uhr im Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 19, 80337 München

Sie haben Fragen?

Bei Fragen hilft Ihnen das Wahlamt gerne weiter. Rufen Sie die Wahl-Hotline an unter 089/233-96233 oder schreiben Sie eine E-Mail an wahlamt.kvr@muenchen.de.

Sie erreichen die Wahl-Hotline:
Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Freitag von 8 bis 13 Uhr

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