Statistische Daten zum Thema Verwaltung und Finanzen in München

Städtische Beschäftigtenzahlen und kommunales Rechnungswesen

Basiszahlen

Büroarbeitsplatz vor einer 1 Euro Münze
© Statistisches Amt München

Aktiv Beschäftigte 2022 der LH München: 40 532
Steuereinnahmen und Finanzzuweisungen 2022 der LH München: 6,5 Mrd.

Aktuelle Jahreszahlen zum downloaden

Finanzen
Anmerkung: Mit dem Gesetz zur Änderung des kommunalen Haushaltsrechts vom 08.12.2006, das
zum 01.01.2007 in Kraft getreten ist, wurde den Kommunen in Bayern die Möglichkeit eröffnet, ihr
Haushaltswesen auf der Grundlage der doppelten Buchführung zu gestalten. Nach Art. 61 Abs. 4 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) besteht nunmehr ein Wahlrecht dahingehend, die
Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung oder nach den
Grundsätzen der Kameralistik zu führen.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München hat mit seinem Beschluss „Münchner Kommunales
Rechnungswesen; Einführung des neuen produktorientierten Haushalts bei der Landeshauptstadt
München“ vom 27./28.11.2007 der Einführung (Planung, Vollzug und Rechnungslegung) des
doppischen produktorientierten Haushalts zugestimmt. Als Folge dieses Beschlusses wurde
erstmals der Haushalt 2009 nach den Grundsätzen der Doppik erstellt.
Durch den Umstieg der Landeshauptstadt München auf das Münchner Kommunale Rechnungswesen
und die damit verbundene erstmalige Erstellung des Jahresabschlusses 2009 nach den Regeln der
kommunalen Doppik ist ein Vergleich mit den Ergebnissen des kameralen Haushalts der Vorjahre
nicht mehr möglich. Insoweit wurden im Regelfall keine Vergleichszahlen der Vorjahre, die auf der
früheren Kameralistik basieren, angegeben.

Aktiva: Die Aktiva zeigen die Verwendung der Finanzmittel auf und werden üblicherweise auf der linken
Seite einer Bilanz aufgezeigt. Sie umfassen Anlage- und Umlaufvermögen, aktive Rechnungsabgrenzungsposten
sowie unselbstständige Stiftungen. Ihr Gegenstück bilden die Passiva, die auf der rechten Seite der
Bilanz ausgewiesen werden.
Anlagen im Bau: Bei Anlagen im Bau handelt es sich um die bis zum Bilanzstichtag getätigten Investitionen
für Gegenstände des Sachanlagevermögens, die am Bilanzstichtag noch nicht endgültig fertiggestellt bzw.
noch nicht aktivierungsfähig sind (Fertigstellung entspricht der Inbetriebnahme).
Anlagevermögen: sind die Teile des Vermögens, die dauernd der Aufgabenerfüllung der LHM dienen.
Zum Anlagevermögen gehören alle Vermögensgegenstände der Landeshauptstadt München die dazu
bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Es umfasst alle Vermögensteile, die zum Aufbau
und zur Ausstattung eines Betriebes nötig und langfristig bei der Landeshauptstadt München gebunden sind.
Anteil an der Einkommensteuer: Den Kommunen stehen 15% des lokalen Aufkommens der Lohn- und
Einkommensteuer sowie 12% der Zinsabschlagsteuer zu.
Bilanz/Vermögensrechnung: Die Bilanz ist der Abschluss des Rechnungswesens für ein Haushaltsjahr in
Form einer Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva). Die Bilanz stellt alle
bilanzierungsfähigen Vermögensgegenstände, Rechnungsabgrenzungen, Bankbestände, Schulden und das
Eigenkapital aggregiert dar. Sie dient einmal als Übersicht für die Vermögens- und Schuldenlage der
Landeshauptstadt München, andererseits ermöglicht sie die periodengerechte Darstellung der Ressourcenverbräuche
in der Ergebnisrechnung (z. B. Abschreibung des Anlagevermögens, Rückstellungen).
Eigenbetriebe: Rechtlich unselbständige, jedoch außerhalb der allgemeinen Verwaltung als Sondervermögen
geführte Betriebe mit Sonderrechtsform.
Eröffnungsbilanz: Die Eröffnungsbilanz ist zu Beginn der Umstellung des Rechnungswesens auf die
Doppik aufzustellen und dann zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres. Sie enthält eine Gegenüberstellung
des Vermögens und der Schulden der Landeshauptstadt München.
Finanzrechnung: Die Finanzrechnung zeigt im Unterschied zur Ergebnisrechnung ausschließlich Zahlungsströme,
also nach extern geleistete Ein- und Auszahlungen. Die Finanzrechnung zeigt die Veränderung der
Position Bank und Kassenbestände der Bilanz im Jahresvergleich. Wichtig ist der Finanzplan, da mit seiner
Hilfe der Stadtrat die Verwaltung ermächtigt Auszahlungen zu leisten. Die Finanzrechnung dient dem
Stadtrat zum Plan-Ist-Vergleich. Weiterhin dient die Finanzrechnung der Kontrolle der Liquidität.
Grundstücksgleiche Rechte: Bei den Grundstücksgleichen Rechten handelt es sich um dingliche Rechte,
die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen. Hierunter fallen u. a.
Erbbaurechte, Dauerwohn- und Dauernutzungsrechte nach § 31 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für
Kindertagesstätteneinrichtungen sowie Grunddienstbarkeiten für den U-Bahn-Bau.
KommHV-Doppik (Kommunalhaushaltsverordnung-Doppik): Verordnung über das Haushalts-, Kassen und
Rechnungswesen der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke nach den Grundsätzen der
doppelten kommunalen Buchführung. Die Verordnung ist mit Wirkung vom 01.01.2007 in Kraft getreten.
Kraftfahrzeugsteuer: Der Staat stellt den Gemeinden und Gemeindeverbänden 65 % des Aufkommens
u.a. zweckgebunden für den Bau und den Erhalt von Gemeinde- und Kreisstraßen (Art 13 Abs. 1 FAG)
und für den Bau von Abwasseranlagen zur Verfügung.
Passiva: Die Passiva ist die Summe der Finanzierungsmittel, die auf der rechten Seite der Bilanz aufgeführt
werden und die Mittelherkunft nachweisen. Die Passivseite stellt die Mittelherkunft eines Unternehmens dar.
Sie gibt Auskunft darüber, in welchem Verhältnis das Vermögen durch Eigenkapital und Fremdkapital
finanziert ist. Die Passivseite gliedert sich in die Positionen Eigenkapital, Sonderposten, Rückstellungen,
Verbindlichkeiten, passive Rechnungsabgrenzung sowie unselbstständige Stiftungen.
Rechnungsabgrenzungen: sind in der Bilanz auf der Aktivseite (aktive Rechnungsabgrenzung) und der
Passivseite (passive Rechnungsabgrenzungen) zu finden. Ein Rechnungsabgrenzungsposten wird immer
gebildet, wenn die Einzahlung oder Auszahlung vor dem tatsächlichen Ressourcenverbrauch erfolgt.
Sie dienen damit auch der Umsetzung des Ressourcenverbrauchskonzeptes, da mit ihrer Hilfe die Zuordnung
der Aufwendungen und Erträge zu den richtigen Haushaltsjahren erfolgt. Bilanziell können sie als
Vermögenswerte oder Verpflichtungen der Landeshauptstadt München interpretiert werden.
Aktive Rechnungsabgrenzungen stellen Vermögen dar, da die Stadt bereits eine Auszahlung geleistet, aber
noch keine entsprechende Leistung erhalten hat. Passive Rechnungsabgrenzungen stellen Verpflichtungen
dar, da die Stadt bereits Geld erhalten, aber noch keine Leistungen erbracht hat.
Rückstellungen: stellen Schulden der Landeshauptstadt München dar, da sie zukünftig zu Abflüssen
finanzieller Mittel führen. Im Unterschied zu Verbindlichkeiten sind Rückstellungen hinsichtlich ihrer Existenz,
Höhe oder Fälligkeit mit Unsicherheit behaftet. Rückstellungen dienen der richtigen Zuordnung von
Aufwendungen zu den Haushaltsjahren. Durch die Bildung einer Rückstellung wird das Haushaltsjahr mit
dem Aufwand belastet dem der Ressourcenverbrauch tatsächlich zuzurechnen ist. Die damit verbundene
Auszahlung erfolgt erst in einem späteren Haushaltsjahr. Als Musterbeispiel können die Pensionsrückstellungen
benannt werden. Hier erfolgt die Zahlung der Pension erst zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich
nach der Pensionierung. Der Beamte/die Beamtin „verdient“ sich den Anspruch auf die Pension bereits in
den Jahren seiner Tätigkeit für die Landeshauptstadt München. Damit muss auch das entsprechende
Haushaltsjahr mit dem jeweiligen Aufwand belastet werden.
Schlüsselzuweisungen: Anteil der Kommunen an den Landesanteilen der Gemeinschaftssteuern
(Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuerumlage). Die Schlüsselzuweisungen
bestimmen sich nach der durchschnittlichen Ausgabenbelastung und der Steuerkraft der
einzelnen Gemeinden.
Schulden: Schulden werden bilanziell in Verbindlichkeiten und Rückstellungen unterschieden.
Rückstellungen sind hinsichtlich ihrer Existenz, Höhe oder Fälligkeit mit Unsicherheit behaftet,
Verbindlichkeiten stellen sichere Zahlungsverpflichtungen der Landeshauptstadt München dar.
Sonderposten: stellen die von der Landeshauptstadt München erhaltenen und bereits verwendeten
investiven Zuwendungen Dritter, Schenkungen, Erschließungsbeiträge und Stellplatzablösen dar.
Sie werden passiviert, um dem Bruttoprinzip zu genügen, d. h. auf der Aktivseite wird der damit erworbene
Vermögensgegenstand in voller Höhe bilanziert und auf der Passivseite wird ihm ein Sonderposten
entgegengesetzt. Die Sonderposten werden analog zum geförderten Vermögensgegenstand aufgelöst.
Damit vermindern die Auflösungen der Sonderposten die Abschreibungen und entlasten die
Ergebnisrechnung.
Umlaufvermögen: sind Vermögensgegenstände, die nicht dazu bestimmt sind dauernd der
Aufgabenerfüllung der Landeshauptstadt München zu dienen. Sie befinden sich nur kurze Zeit im
Unternehmen und dienen nicht, wie das Anlagevermögen, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb.
Verbindlichkeiten: im betriebswirtschaftlichen Sinne stehen Verbindlichkeiten für die Summe der noch
offenen finanziellen Verpflichtungen gegenüber Lieferanten und sonstigen Gläubigern. Das Gegenstück
zu Verbindlichkeiten sind Forderungen. Verbindlichkeiten sind sichere Zahlungsverpflichtungen der
Landeshauptstadt München.
Zuweisungen des Landes für Schulen: Zuschüsse zu den Lehrerkosten kommunaler weiterführender
und berufsbildender Schulen nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz.
Zuweisung für den öffentlichen Personennahverkehr: Zuweisungen für die Förderung von Investitionen,
von Verkehrskooperationen und zur Abgeltung von Vorhaltekosten nach Art. 20 ff BayÖPNVG, die aus dem
Landesaufkommen der Kraftfahrzeugsteuer entnommen werden.


Personal der Landeshauptstadt München
Das aufgeführte Zahlenmaterial entspricht den nachfolgenden Definitionen, die auch im Rahmen des
stadtweiten Personalcontrollings (PeCon) Verwendung finden:
Die Daten umfassen den Gemeindehaushalt, die Eigenbetriebe und die rechtlich selbständigen Stiftungen.
Gesamtbeschäftigte:
Alle Beschäftigten im Gemeindehaushalt, den Eigenbetrieben (ohne Stadtgüter München) und Stiftungen.
Dazu gehören die aktiv Beschäftigten (= Kernbeschäftigte plus Beschäftigte in Ausbildungs- und sonstigen
budgetrelevanten Verhältnissen), sowie Beschäftigte ohne Zahlungen.
Aktiv Beschäftigte:
Alle Beschäftigten mit regelmäßigen Zahlungen. Dazu gehören unbefristet Beschäftigte, befristet
Beschäftigte, Beschäftigte in Ausbildungsverhältnissen und sonstige budgetrelevante Beschäftigte (z.B.
Bundesfreiwilligendienstleistende).
Kernbeschäftigte:
Als Kernbeschäftigte werden unbefristet und befristet Beschäftigte bezeichnet, d.h. aktiv Beschäftigte, ohne
Personen in Ausbildungs- oder sonstigen budgetrelevanten Beschäftigungsverhältnissen (z.B.
Bundesfreiwilligendienstleistende).
Beschäftigte in Ausbildungsverhältnissen (im weiteren Sinn):
Personen im Vorbereitungsdienst auf eine Beamtenlaufbahn inklusive Baureferendariat (technischer Dienst),
Auszubildende (Ausbildung mit Abschlüssen IHK/HWK oder nach Berufsbildungsgesetz), praktizierende
Studierende, Personen, die sich in einem nach den Ausbildungs- bzw. Schul- und Studienordnungen
vorgeschriebenen oder freiwilligen vertraglich geregeltem Praktikum oder in einem Volontariat befinden.
Hierzu gehören nicht Rechtsreferendariate oder Praktika im Rahmen einer sog. „Schnupperlehre“.
Beschäftigte ohne Zahlungen:
Beschäftigte, die sich zu einem bestimmten Zeitpunkt in unbezahlter Beurlaubung befinden bzw. die aus
sonstigen Gründen keine laufenden Zahlungen erhalten.
Eigenbetriebe:
- Dienstleister für Informations- und Telekommunikationstechnik der Stadt München (it@M)p
- Münchener Stadtentwässerung (MSE)
- Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM)
- Markthallen München
- Münchner Kammerspiele
Die Beschäftigten der Stadtgüter München (ca. 40) sind nicht enthalten.
Rechtlich selbständige Stiftung:
- Münchner Waisenhaus
Teilzeit:
Zahl der Teilzeitbeschäftigten aus familiären oder sonstigen Gründen ohne Altersteilzeit.
Als Basis für die Jahrbuchauswertungen wird, wenn nicht anders angegeben, die Anzahl der
Kernbeschäftigten verwendet.

Aktuelle und historische Berichte

Alle Artikel sind nach dem Erscheinungsjahr und der Nummer des Heftes aufgelistet und werden als pdf-Download zur Verfügung gestellt.

1989/11 - Die Gebühren für Entsorgungsleistungen der Stadt

1989/8 - Die Arbeit der Entwässerung

1989/7 - Die Entwicklung der kommunalen Verschuldung in München und in anderen Großstädten der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1988

1988/3 - Die Entwicklung der kommunalen Verschuldung in München und in anderen Großstädten der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1987

1987/4 - Die Entwicklung der kommunalen Verschuldung in München und in anderen Großstädten der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1986

1986/3 - Die Entwicklung der kommunalen Verschuldung in München und in anderen Großstädten der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1985

1985/3 - Die Entwicklung der kommunalen Verschuldung in München und in anderen Großstädten der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1984

1984/3 - Die Entwicklung der kommunalen Verschuldung in München und in anderen Großstädten der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1983

1983/5 - Die Entwicklung der kommunalen Verschuldung in München und in anderen Großstädten der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1982

1982/3 - Die Entwicklung der kommunalen Verschuldung in München und in anderen Großstädten der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1981

1981/3 - Die Entwicklung der kommunalen Verschuldung in München und in anderen Großstädten der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1980

1980/10 - Die Rechnungsergebnisse 1978 aus der Kommunalfinanzstatistik

1980/5 - Die Entwicklung der kommunalen Verschuldung in München und in anderen Großstädten der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1979

Weitere Angebote aus dem Statistischen Amt

Ähnliche Artikel