Probiertouren auf dem Viktualienmarkt

Die Märkte München suchen erneut Kooperationspartner*innen für die Probiertouren auf dem Viktualienmarkt.

Suche nach Kooperationspartner*innen

Wir laden Sie ein, sich für eine Erlaubnis zur Durchführung von Probiertouren und damit als zukünftiger Kooperationspartner*in der Märkte München zu bewerben.

Wir bieten für den Zeitraum 01.03.2025 – 29.02.2028 max. drei touristischen und kulinarischen Unternehmen für Gästeführungen an, Kooperationspartner*in der Märkte München zu werden. Der/die zukünftigen Kooperationspartner*innen können auf dem Viktualienmarkt regelmäßig Probiertouren inklusive Verköstigung der/die Teilnehmer*innen durchführen.

Um Missverständnisse zu vermeiden, erhalten Sie eine Definition des Begriffs Probiertouren:
Unter diesem Begriff sind alle Touren gemeint, bei denen Gästen auf dem Viktualienmarkt Lebensmittel oder Getränke (alkoholisch / nicht alkoholisch), die auf dem Markt erworben werden, angeboten werden.

Die zukünftige Kooperation unterliegt folgenden Kriterien:

  • Jede/r Kooperationspartner*in gewährleistet ein fundiertes touristisches und/oder kulinarisches Fachwissen seiner Gästeführer*innen, eine entsprechende Schulung im Umgang mit in- und ausländischen Tourist*innen und einen professionellen betrieblichen Ablauf. Die Märkte München behalten sich vor, das Fachwissen inhaltlich z.B. durch Teilnahme an den Führungen zu überprüfen.
  • Bei den Rundgängen müssen u. a. folgende Inhalte kommuniziert werden: Historie des Viktualienmarkts, Bedeutung des Markts für München und die einheimische Bevölkerung, Angebote der/die Händler*innen und deren Besonderheiten (inkl. Verköstigung), hochwertige Lebensmittel bzw. Qualität der Produkte des Viktualienmarkts. Im Mittelpunkt sollen die regionalen Produkte stehen.
  • Der/die Kooperationspartner*in muss jederzeit seine Gewerbezulassung nachweisen können, er/sie ist verantwortlich für die Sozialabgaben.
  • Das angebotene Programm der Probiertouren muss in den jeweiligen Sprachen in Form eines Flyers und auf der Internetseite des Veranstalters, inkl. aller Kontaktdaten, den Märkte München zur Verfügung gestellt werden. Die Veröffentlichungen müssen eindeutige Angaben über Preise, Zeiten und Inhalte der Führungen enthalten. Die Inhalte der Veröffentlichungen müssen im Vorfeld mit den Märkte München abgestimmt werden.
  • Der/die Kooperationspartner*in muss bei Ausfall einer bereits angemeldeten Führung, diese bei der Marktaufsicht stornieren. Eventuelle Änderungen im Ablauf sind ebenfalls der Marktaufsicht mitzuteilen.
  • Jede/r Kooperationspartner*in erhält ein Kontingent von maximal drei Führungen/Tag an den Tagen Montag bis Freitag. Die Führungen eine/r Kooperationspartner*in dürfen nicht gleichzeitig stattfinden; zwischen den Führungen ein/r Kooperationspartner*in müssen mindestens zwei Stunden liegen und jede Führung darf nicht länger als 1,5 Stunden dauern. Ein Anspruch auf Durchführung einer Führung zu einer bestimmten Zeit oder der maximalen Anzahl von 3 Führungen pro Tag besteht nicht.
  • An Samstagen ist maximal eine Führung pro Kooperationspartner*in zugelassen.
  • Die Märkte München behalten sich vor, nach ihrem Ermessen, an bestimmten Tagen Führungen nicht zuzulassen.
  • Die Gruppengröße pro Führung ist auf max. 20 Personen beschränkt.
  • Die Abgabe von alkoholischen Getränken an die Teilnehmer*innen der Führung ist nicht erlaubt. Mit Ausnahme der alkoholischen Getränke, die am Markt selbst erworben werden können (z.B. Honigwein, Sekt) und an dem jeweiligen Stand auch konsumiert werden. Ob ggf. dafür eine gesonderte Genehmigung von Seiten des Kreisverwaltungsreferats erforderlich ist, muss das Unternehmen selbst klären. Eine Verwendung von Einweggeschirr bzw. -becher ist nicht erlaubt.
  • Jede Tour ist am Vortag der Marktaufsicht zu melden und der/die jeweilige Führer*in hat vor Beginn der Tour bei der Marktaufsicht seine/ihre Anwesenheit zu bestätigen.
  • Der Marktaufsicht muss jederzeit die Möglichkeit gegeben werden, die Touren zu kontrollieren.
  • Der übliche Kundenverkehr und das allgemeine Marktgeschehen darf nicht gestört oder eingeschränkt werden.
  • Der/die Gästeführer*innen müssen ein repräsentatives optisches Erscheinungsbild vorweisen, die Firmenzugehörigkeit muss eindeutig erkennbar sein.
  • Den Händler*innen auf dem Viktualienmarkt, die Verköstigungen zur Verfügung stellen, kann eine Aufwandsentschädigung für die dargebotenen Lebensmittel bezahlt werden. Dies hat der/die Kooperationspartner*in selbst mit der/dem jeweiligen Händler*in zu vereinbaren. Exklusivabsprachen mit Händlern sind nicht erwünscht.
  • Eine (auch teilweise bzw. Nachunternehmer) Übertragung der Genehmigungen für Probiertouren an andere Anbieter*innen ist ausgeschlossen.
  • Mit jedem Kooperationspartner*in wird ein Vertrag über die Zusammenarbeit abgeschlossen.
  • Die Abrechnung der Gebühr erfolgt monatlich.
  • Bei mehrmaligem Vertragsverstoß besteht ein vorzeitiges Kündigungsrecht der Märkte München.

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