Lärmkartierung

Als Grundlage für die Beurteilung der Lärmbelastung werden Lärmkarten für jede Lärmart berechnet.

Lärmkarten

Als Grundlage für die Beurteilung der Lärmbelastung werden Lärmkarten für Ballungsräume sowie für Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen berechnet.  Gemäß Paragraf 47c Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind die Lärmkarten in einem Turnus von fünf Jahren zu erstellen. Die 34. BImSchV konkretisiert die Anforderungen an die Lärmkarten.

Die Lärmkarten 2022 für die städtischen Straßen, Straßenbahn- und U-Bahnstrecken sowie Industrieanlagen in Bayern wurden durch das Bayerische Landesamt für Umwelt erstellt. Diese sind über den Umweltatlas Bayern abrufbar. Hier sind auch die Lärmeinwirkungen durch Bundesautobahnen und überörtliche Straßen einsehbar.

Die Lärmkarten wurden mit einer Rasterpunktweite von zehn Meter in einer Immissionshöhe von vier Meter über Gelände berechnet. Geländeeinflüsse und Abschirmungen wie auch Reflexionen durch bauliche Anlagen wurden berücksichtigt.

Die aktuelle Lärmkarte für den Eisenbahnverkehr ( Fernreisezüge, S-Bahnen, Güterzüge) wurde im Jahr 2022 vom Eisenbahn-Bundesamt erstellt.

Lärmquellen

Innerhalb des rund 310 Quadratkilometer großen Münchner Stadtgebiets wurden folgende Lärmquellen in den Lärmkarten berücksichtigt:

  • über 600 Kilometer Straßennetz: Straßen der Verkehrsmengenkarte des Mobilitätsreferats (keine Nebenstraßen)
  • circa 90 Kilometer Schienennetz: sämtliche Straßenbahn- und oberirdische U-Bahnstrecken (jedoch kein Eisenbahnverkehr)
  • Industrieanlagen (IED-Anlagen gemäß der "Richtlinie über die Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung" der EU)

Lärmindizes

In den Lärmkarten wird die Lärmsituation gemäß den Vorgaben in der 34. Bundes-Immissionsschutzverordnung (34. BImSchV)  durch zwei unterschiedliche Lärmindizes dargestellt:

Der LDEN (24-Stunden-Wert) bewertet die Lärmbelästigung für einen ganzen Tag. Er ist ein gewichteter Mittelwert über die Zeiträume Tag (6 bis 18 Uhr), Abend (18 bis 22 Uhr) und Nacht (22 bis 6 Uhr). Der Mittelwert des Abends erhält dabei noch einen Aufschlag von fünf dB(A), der Mittelwert der Nacht von zehn dB(A) für die höhere Störwirkung von Geräuschen in diesen Stunden.

Der LNight (acht-Stunden-Wert) ist für die Bewertung von Schlafstörungen bedeutsam: Er ist der Mittelwert nur auf die Nachtstunden bezogen.

In diesem Zusammenhang ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die dargestellten Immissionen lediglich auf den Emissionsbeiträgen von den berechneten Straßen oder Straßenabschnitten beziehungsweise Gleisstrecken oder Gleisabschnitten beruhen. So sind bei Straßeneinmündungen die Lärmbeiträge der schwächer belasteten Straßen nicht berücksichtigt. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Berechnung von Straßenverkehrs-, Schienenverkehrs- sowie Gewerbelärmimmissionen getrennt voneinander erfolgt.

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