Handlungsempfehlungen Gewerbelärm
Die Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Gewerbelärm durch heranrückende Wohnbebauung sollen eine einheitliche Vorgehensweise sicherstellen.
Lärmschutz bei der Planung von Wohngebieten
Aufgrund des großen Drucks auf dem Wohnungsmarkt und den immer knapper werdenden Flächen nehmen in der Landeshauptstadt München die Fälle zu, in denen bei der Planung neuer Baugebiete Wohnnutzung und gewerbliche Nutzungen aufeinander stoßen. Die neu zu bauenden Wohnungen müssen vor dem einwirkenden Gewerbelärm geschützt werden. Die Bauleitplanung muss Probleme, die hierbei auftreten, unter Berücksichtigung des geltenden Immissionsschutzrechts bewältigen.
Um für die Bebauungsplanung eine einheitliche Vorgehensweise sicher zu stellen, hat eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe aus Vertretungen der Referate für Gesundheit und Umwelt sowie Stadtplanung und Bauordnung der Landeshauptstadt München die bestehenden Rechtsgrundlagen und die vom Gesetzgeber und von der Rechtsprechung eröffneten Lösungsmöglichkeiten untersucht und entsprechende Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Gewerbelärm durch heranrückende Wohnbebauung entwickelt.
Am 5. Dezember 2014 fand zu diesem Thema eine Vortrags- und Diskussionsveranstaltung in Form eines Expertenhearings statt. Dazu kamen Experten und Expertinnen auf Einladung des Referats für Gesundheit und Umwelt sowie des Referats für Stadtplanung und Bauordnung nach München.