Südliche Fröttmaninger Heide

Das Naturschutzgebiet ist in vier Zonen mit verschiedenen Regelungen eingeteilt. Für Hunde gilt Leinenpflicht, eine Freistellung dafür ist auf Antrag möglich.

Wichtiger Hinweis

Munitionsreste in der Fröttmaninger Heide

Bitte Beachten:

Aus Sicherheitsgründen (Munitionsreste im Boden) dürfen Teile der Südlichen Fröttmaninger Heide bis auf Weiteres nicht betreten werden. Bleiben Sie daher auf den mit Holzpfosten markierten Wegen.

Hinweisschilder vor Ort warnen vor den betroffenen Gebieten.

Zonenregelung über das Betreten der Fröttmaninger Heide

Heideflächenverein Münchener Norden e.V.

Um das Vorkommen selten gewordener Pflanzen- und Tierarten und deren Lebensräume langfristig zu erhalten, wurde die Heide in vier verschiedene Zonen unterteilt (Paragraph 4 der Naturschutzgebietsverordnung (NSGVO) „Südliche Fröttmaninger Heide“).

Dadurch ist das Betreten durch Besucher*innen und das Mitführen von Hunden in diesen Zonen und auf den in der Schutzgebietskarte M 1:5.000 dafür ausgewiesenen Wegen geregelt (Paragraph 6 NSGVO „Südliche Fröttmaninger Heide“).

Einen Überblick liefert dieser Flyer (PDF) oder diese Karte (PDF).

Ganzjähriges Wegegebot für alle Besucher*innen.

Hunde dürfen auf den Wegen an der kurzen Leine (bis zwei Meter Länge) mitgeführt werden.

Es besteht keine Möglichkeit zur Freistellung von der Leinenpflicht im Bereich der roten Zone!

In der Zeit vom 1. März bis 31. Juli gilt ein Wegegebot für alle Besucher*innen.

Hunde dürfen auf den Wegen an der kurzen Leine (bis 2 Meter Länge) mitgeführt werden.

In der Zeit vom 1. August bis Ende Februar gilt ein freies Betreten der Fläche für alle Besucher*innen ohne Hund.

Hunde dürfen auf den Wegen an der kurzen Leine (bis 2 Meter Länge) mitgeführt werden.

In der Zeit vom 1. August bis Ende Februar besteht beim Mitführen von Hunden auf den Wegen der orangenen Zone die Möglichkeit zur Freistellung von der Leinenpflicht: Der Hund muss nicht angeleint werden, wenn er auch ohne Leine gesichert in der Nähe der Hundeführer*innen bleibt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt.

Ganzjähriges freies Betreten der Fläche für alle Besucher*innen.

Hunde dürfen auf den Wegen und in der Fläche ganzjährig an der kurzen Leine (bis 2 Meter Länge) mitgeführt werden.

Im Bereich der grünen Zone besteht ganzjährig die Möglichkeit zur Freistellung von der Leinenpflicht. Der Hund muss innerhalb der gesamten grünen Zone nicht angeleint werden, wenn er auch ohne Leine gesichert in der Nähe der Hundeführer*innen bleibt und bestimmte Voraussetzung erfüllt.

Freies Betreten der Fläche für alle Besucher*innen ohne Hund.

Hunde dürfen auf den Wegen an der kurzer Leine (bis 2 Meter Länge) mitgeführt werden.

Es besteht keine Möglichkeit zur Freistellung von der Leinenpflicht im Bereich der blauen Zone.

Leinenpflicht für Hunde und Ausnahmen

Hunde sind grundsätzlich in allen vier Zonen der Fröttmaninger Heide an der Leine zu führen.

In einigen Gebieten und/ oder außerhalb der Brutzeit kann auf Antrag eine Freistellung von der Leinenpflicht erfolgen. In welchen Zonen dies möglich ist, können Sie oben in den jeweiligen Beschreibungen nachlesen.

Die Naturschutzgebietsverordnung (NSGVO) „Südliche Fröttmaninger Heide“ bietet für Hundebesitzer*innen die Möglichkeit einer Freistellung von der Leinenpflicht.

Wenn der Hund nachweislich auch ohne Leine gesichert im Einwirkungsbereich der Hundeführer*in bleibt, kann dieser in der Zone für das freie Betreten (grüne Zone) ganzjährig sowie auf den Wegen der Zone für das Heideerleben (orange Zone) in der Zeit vom 1. August bis Ende Februar ohne Leine mitgeführt werden.

Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Qualifikation der Hundeführer*innen: Eine mit dem Hund im gleichen Haushalt lebende Person hat mit ihm erfolgreich an einem Kurs teilgenommen, der Kenntnisse und praktische Fertigkeiten in Bezug auf das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit und in der freien Natur vermittelt und eine theoretische und praktische Prüfung umfasst (zum Beispiel Hundeführerschein, Jagd- oder Gebrauchshundeprüfung)
  • Listeneintrag: Die Person, die den Hund mitführt, hat sich und den Hund unter Vorlage bestimmter Nachweise (Paragraf 6 Absatz 5 NSGVO) bei der Unteren Naturschutzbehörde der Landeshauptstadt München oder dem Landratsamt München in eine Liste eintragen lassen.
  • Freilaufmarke: Der Hund trägt das von der Naturschutzbehörde ausgegebene Erkennungszeichen.

Für den Eintrag in die Liste und die Zuteilung einer Marke zum Hundefreilauf müssen Sie entweder bei der Unteren Naturschutzbehörde der Landeshauptstadt München oder dem Landratsamt München einen schriftlichen Antrag stellen.

Die zur Antragstellung benötigten Unterlagen sind nachfolgend im Einzelnen aufgeführt.

Wenn die Voraussetzungen zum Freilauf erfüllt sind, erhalten Sie eine Marke für Ihren Hund sowie je eine Kennkarte für jede in die Liste eingetragene Person. Die Kennkarte dient der jeweiligen Person vor Ort als Nachweis für den erfolgten Listeneintrag bei der Unteren Naturschutzbehörde. Es wird empfohlen, diese Kennkarte im Naturschutzgebiet „Südliche Fröttmaninger Heide“ stets mitzuführen.

Die Gebühr für die Zuteilung der Marke zum Hundefreilauf beträgt pro Hund unabhängig von der Anzahl der eingetragenen berechtigten Personen einmalig 13 Euro.

  • ausgefülltes Antragsformular für Bewohner*innen der Stadt München
  • Sachkundenachweis:
    • Nachweis über bestandene Prüfung: ausreichend bei Prüfung nach allgemein anerkannten Standards, zum Beispiel Jagd- oder Gebrauchshundeprüfung
    • gegebenenfalls Nachweis, dass der Kurs die Anforderungen des Paragraf 6 Absatz 3 NSGVO erfüllt: bei nicht-standardisierten Kursen, zum Beispiel Hundeführerschein
    • Alternativ: behördlicher Bescheid, der die Sachkunde voraussetzt: zum Beispiel Bescheid über die Befreiung von der Hundesteuer wegen bestandener Hundeführerscheinprüfung
  • Foto des Hundes (Hochformat) für die Kennkarte

Sie können das Foto im Original vorlegen oder auch digital per E-Mail an naturschutz.rku@muenchen.de senden. Bei Übersendung eines digitalen Fotos per E-Mail bitte Name und Anschrift des Antragstellers mit angeben, damit eine eindeutige Zuordnung möglich ist.

Bitte beachten:

Für Bewohner*innen des Landkreis München stellt das Landratsamt München eigene Antragsformulare bereit.

Über das Naturschutzgebiet

Markus Bräu

Die Fröttmaninger Heide zählt zu den wertvollsten Naturschätzen Bayerns. Eine Übersicht über die Fläche des Naturschutzgebiets sowie über die Pflanzen- und Tierarten bietet dieser Flyer (PDF) .

Um eine der größten verbliebenen Restflächen der eiszeitlichen Schotterlandschaft im Norden Münchens mit ihren Kalkmagerrasen und lichten Kiefernwaldbeständen zu erhalten, hat die Regierung von Oberbayern den südlichen Teil der Fröttmaninger Heide als Naturschutzgebiet ausgewiesen.

Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von zirka 347 Hektar. Es umfasst Teilbereiche des Gebiets „Heideflächen und Lohwälder nördlich von München“ mit einer Größe von etwa 332 Hektar. Dieses ist ein sogenanntes Gebiet von "gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat)".

Robert Völkl

Einen großen Anteil nimmt dort der Lebensraumtyp Halbtrockenrasen ein, der sich durch einen außergewöhnlichen Artenreichtum auszeichnet. Denn die nördliche Münchner Ebene ist der Schmelzpunkt von drei ganz unterschiedlichen Pflanzenregionen mediterraner, alpiner und osteuropäischer Herkunft. Sie bilden gemeinsam die Lebensgemeinschaft der Münchner Heiden und vereinen sich zu einem ungewöhnlichen und einzigartigen Artenreichtum.

Auf den weiten Grasheiden wachsen unter anderem Graue Skabiose, Brillenschöttchen und Deutscher Enzian. 352 verschiedene Pflanzenarten sowie zahlreiche, teils seltene Pilze, Moose und Flechten wurden auf der Fröttmaninger Heide festgestellt.

Auch viele charakteristische Insektenarten der Magerrasen lassen sich auf der Fröttmaninger Heide finden und unterstreichen die hohe naturschutzfachliche Bedeutung des Gebietes. Hervorzuheben sind unter anderem der Mehrbrütige Würfel-Dickkopffalter, der kleine Heidegrashüpfer, der Mondhornkäfer und die Blauflügelige Ödlandschrecke. Daneben ist eine stark gefährdete Tagfalterart, der Idas-Bläuling, vertreten.

Die ausgedehnten, baumlosen Heideflächen sind für Wiesenbrüter, wie zum Beispiel die Feldlerche, wichtige Lebensräume, während die noch seltenere Schwesterart, die Heidelerche, eher halboffene und steppenartige Landschaften braucht. Sie ist allerdings mittlerweile im Südteil der Fröttmaninger Heide trotz geeigneter Lebensraumstrukturen nur noch selten anzutreffen.

Hinzu kommen sogenannte Pionierarten, wie die vom Aussterben bedrohte Wechselkröte.

Entstehung

Die Entstehung der Heiden der nördlichen Münchner Ebene geht über 10.000 Jahre zurück, als am Ende der letzten Eiszeit (Würm-Eiszeit) das Schmelzwasser des Isar-Loisach-Gletschers große Mengen an Schotter als sogenannte „Garchinger Schotterzunge“ meterdick ablagerte.

Auf dieser stark wasserdurchlässigen Schotterebene konnten sich bis heute nur sehr flachgründige Böden entwickeln, die schnell austrocknen und nur wenig Nährstoffe speichern können.

Militärische Nutzung

Die militärische Nutzung hat das heutige Erscheinungsbild der Fröttmaninger Heide erheblich geprägt. Bereits im 19. Jahrhundert wurde das Gelände durch das Militär genutzt, der Teil nördlich der A99 ist bis heute Standortübungsplatz der Bundeswehr.

Viele Arten und Lebensraumtypen, die heute noch in der Fröttmaninger Heide vorkommen, mussten in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts einen gravierenden Rückgang verzeichnen. So sind von den einst über 9.000 Hektar zusammenhängenden Heideflächen im Münchner Norden nur noch 1.900 Hektar in mehreren isolierten Teilflächen vorhanden.

Diese Restflächen zählen immer noch zu den bedeutendsten Naturschätzen Bayerns, die es zu erhalten gilt.

Aufgrund der langjährigen militärischen Nutzung ist das Naturschutzgebiet „Südliche Fröttmaninger Heide“ noch immer mit Kampfmitteln belastet.

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