FAQ zum Neubau der Klärschlammverbrennungsanlage

Antworten auf die Fragen zum Projekt und zum Bedarf einer neuen Klärschlammverbrennungsanlage.

Standort / Umfeld

Der Standort für den geplanten Ersatzneubau der Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) liegt im nordwestlichen Teil des Klärwerks Gut Großlappen auf einer Freifläche unmittelbar neben der bestehenden KVA. Ungefähr 250 Meter westlich verläuft die Bundesautobahn A9. Nördlich grenzt das Areal an den "Fröttmaninger Berg". Das nächstgelegene Wohngebiet liegt ca. 500 Meter weiter östlich. Der Abstand zu angrenzenden Örtlichkeiten ändert sich mit dem KVA-Ersatzneubau also nur unwesentlich. Der Flächennutzungsplan der Stadt München weist das vorgesehene Areal als Ver- und Entsorgungsfläche aus. Damit handelt es sich rechtlich um die einzige Fläche innerhalb des Münchner Stadtgebietes, auf der der KVA-Ersatzneubau errichtet werden kann.

In der neuen Klärschlammverbrennungsanlage soll, wie bisher auch, lediglich der Klärschlamm der beiden Münchner Klärwerke Gut Großlappen und Gut Marienhof verwertet werden. Eine Annahme von Fremdschlämmen ist, auch mit Rücksicht auf den stark mit Verkehr belasteten Münchner Norden, nicht geplant.

Allgemeine Fragen zum Projekt / zum Bedarf

Eine zentrale Aufgabe der Münchner Stadtentwässerung (MSE) ist neben der Ableitung und Behandlung des Abwassers auch die sichere Verwertung und Beseitigung des dabei anfallenden Klärschlamms. Die bestehende Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) auf dem Klärwerk Gut Großlappen kann aufgrund der derzeitigen Verbrennungskapazitäten lediglich zwei Drittel des Münchner Klärschlamms verwerten - das restliche Drittel wird zusammen mit Müll im Münchner Heizkraftwerk-Nord (HKWN) verbrannt.
Mit der Novelle der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) durch den Bundesgesetzgeber besteht ab dem 1. Januar 2029 die Pflicht zur Rückgewinnung des im Klärschlamm enthaltenen Phosphors. Eine Rückgewinnung von Phosphor ist sinnvoll nur aus reiner Klärschlammasche möglich. Daher entfällt die Möglichkeit zur Mitverbrennung im HKWN und somit kann weder die prognostizierte, noch die gesamte aktuelle Klärschlammmenge behandelt werden. Zudem steigt aufgrund des Anlagenalters – die KVA ist seit 1998 in Betrieb – der Instandhaltungsbedarf.
Deshalb hat der Münchner Stadtrat in der Vollversammlung am 20.07.2016 mit dem neuen Klärschlammbehandlungskonzept den Neubau einer Klärschlammverbrennungsanlage als Mono-Klärschlammverbrennungsanlage beschlossen. Die Planungen für den Ersatzneubau hat die MSE übernommen.
Der KVA-Ersatzneubau stellt die umweltfreundlichste und wirtschaftlichste Lösung dar, um die Nachhaltigkeitsziele der AbfKlärV zu erreichen und die Entsorgungssicherheit für die Stadt München und die angeschlossenen Gemeinden zu gewährleisten.

Bei der geplanten Klärschlammverbrennungsanlage handelt es sich um einen Ersatzneubau, das heißt die bestehende Anlage wird ersetzt. Sobald die neue Anlage betriebssicher läuft, kann mit der Stilllegung der Bestandsanlage begonnen werden. Das parallele Verbrennen von Klärschlamm in der Bestands- und Neubau-KVA ist nicht geplant und wird nicht beantragt. Die Inbetriebnahme des Ersatzneubaus ist für 2028 geplant.

Klärschlamm enthält wichtige Nährstoffe wie Phosphor, weshalb er oft als Dünger in der Landwirtschaft eingesetzt wird. Er enthält aber auch alle Rückstände, die moderne Kläranlagen in einem aufwendigen Prozess aus dem Abwasser entfernen, um unsere Flüsse, Meere, das Grundwasser und unser Trinkwasser sauber zu halten. Doch trotz Vorbehandlung enthält Klärschlamm Schadstoffe, die in Böden und Gewässern verteilt werden und letztendlich auch in unsere Nahrungskette gelangen. Insbesondere die Klärschlämme aus den Kläranlagen der Großstädte und Ballungsräume sind stark mit Schwermetallen, organischen Schadstoffen, Arzneimittelresten, Krankheitserregern, Mikroplastik und anderen Nanopartikeln belastet. Im Laufe der Zeit wurde die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung daher, z.B. durch das Umweltbundesamt, zunehmend kritisch bewertet.
Mit der Novelle der Klärschlammverordnung ist daher die Ausbringung von Klärschlamm aus Großkläranlagen auf Felder, zum Schutz unserer Böden und Gewässer, ab 2029 nicht mehr erlaubt. Schadstoffe sollen so aus dem Stoffkreislauf entfernt werden – ein Ansatz, den die Münchner Stadtentwässerung (MSE) schon seit 1998 mit der Inbetriebnahme der bestehende Klärschlammverbrennungsanlage verfolgt.
Gleichzeitig hat der Gesetzgeber eine Pflicht zur Rückgewinnung des im Klärschlamm enthaltenen Phosphors – einem wertvollen Rohstoff – beschlossen. Dadurch wird auch die Mitverbrennung von phosphorreichen Klärschlämmen, bspw. in Kohlekraftwerken, Abfallverbrennungsanlagen oder Zementwerken, stark eingeschränkt. Dementsprechend ist der Bedarf an sogenannten Monoverbrennungsanlagen, in denen ausschließlich Klärschlamm verbrannt wird, stark gestiegen.
Grundsätzlich könnte die Entsorgung des Klärschlamms durch einen externen Dienstleister erfolgen. Zum Abtransport wären täglich etwa 16 Lkw notwendig. Ein geeigneter Abnehmer für die enorme Münchner Klärschlammmengen ist nicht bekannt. Außerdem sind die Kosten für externe Entsorgung hoch und hängen von verschiedenen, schwer zu beeinflussenden Faktoren ab. So sind die Preise für die Klärschlammentsorgung in den letzten fünf Jahren um bis zu 100 Prozent gestiegen.
Als weitere Alternativen zu den thermischen Behandlungsverfahren sehen Experten sogenannte chemisch-physikalische Verfahren (z.B. die Nassoxidation, Hydrolyse, Hydrothermale Carbonisierung (HTC), Hydrothermaloxidation, etc.) sowie eine Reihe von weiteren Klärschlammvergasungs- und -pyrolyseverfahren (z.B. Pyreg, Pyrobuster, Klärschlamm-Reforming, etc.) an. Diese Verfahren befinden sich aber zumeist noch im Entwicklungsstadium oder wurden bisher nur in sehr geringer Zahl großtechnisch getestet. Teilweise wurden auch Entwicklungsarbeiten alternativer thermo-chemischer Konversionsverfahren wieder eingestellt.
Der Ersatzneubau der Klärschlammverbrennungsanlage stellt daher die nachhaltigste und wirtschaftlich sinnvollste Option für die Stadt München dar.

Die Inbetriebnahme des Ersatzneubaus der Klärschlammverbrennungsanlage ist nach aktuellem Planungsstand für 2028 geplant - in jedem Fall aber vor Inkrafttreten der Vorgaben der Klärschlammverordnung am 1. Januar 2029.

Anlage / Planung / Technik

Klärschlamm ist ein Gemisch aus Stoffen, das bei der Reinigung des Abwassers im Klärwerk entsteht. Zum großen Teil besteht Klärschlamm aus Wasser sowie organischen und mineralischen Stoffen. In den Vorklärbecken setzen sich zunächst die organischen Feinstteilchen am Boden des Klärbeckens ab. In den Belebungsbecken werden dann Bakterien und andere Mikroorganismen gezüchtet, die sich von den im Wasser verbliebenen gelösten Stoffen ernähren. Diese Mikroorganismen bilden Schlammflocken, die sich als sogenannter Sekundärschlamm absetzen.
Klärschlamm enthält neben Pflanzennährstoffen wie Stickstoff und Phosphor auch bedenkliche Substanzen und Schadstoffe wie bspw. Arzneimittelrückstände, Schwermetalle und Mikroplastik oder Bakterien und Viren. Durch das Verbrennen des Klärschlamms werden diese Gefahren beseitigt. Gleichzeitig können wertvolle Rohstoffe wie Phosphor - ein elementarer Bestandteil allen Lebens - aus der Klärschlammasche zurückgewonnen werden. Nach aktuellem Stand der Forschung werden bei der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlammaschen von Monoverbrennungsanlagen, also Anlagen, in denen ausschließlich Klärschlamm verbrannt wird, die höchsten Rückgewinnungsraten für Phosphor erzielt. Der zurückgewonnene Phosphor kann bspw. in Düngemitteln für die Landwirtschaft eingesetzt werden.
Das Ziel der Klärschlammverbrennung ist also, das Volumen nicht verwertbarer Stoffe so gering wie möglich zu halten, Schadstoffe aus dem Stoffkreislauf zu entfernen und dabei wichtige Nährstoffe zu erhalten. Außerdem kann durch die Verbrennung ein Teil der im Klärschlamm enthaltenen Energie wieder genutzt werden.

Ehe der Klärschlamm thermisch verwertet, d.h. verbrannt werden kann, muss er zunächst entwässert und getrocknet werden. Dabei wird der Feststoffanteil von 3 auf etwa 40 Prozent erhöht, um überhaupt ein selbstbrennbares Produkt zu erhalten. Anschließend wird der getrocknete Schlamm in einen Wirbelschichtofen gefördert und verbrannt. Die organische Substanz verbrennt bei Temperaturen über 850 °C sauber und vollständig.
Ab erreichen der Betriebstemperatur ist der Verbrennungsprozess selbstgängig. Das heißt, dass keine Energie mehr zugeführt werden muss. Mit den Verbrennungsabgasen wird in einem Abhitzekessel Hochdruck-Wasserdampf erzeugt. Mit diesem Dampf wird eine Turbine betrieben, die Strom erzeugt. Insgesamt kann so mehr Energie erzeugt werde als in der Verbrennungsanlage benötigt wird.
Die bei der Verbrennung entstehenden Rauchgase werden mithilfe modernster Technik in mehreren Stufen gereinigt. Für die Abgasreinigung werden etwa die Hälfte der Baukosten aufgewandt.
Neben der Asche, die bei der Verbrennung entsteht, fallen bei der Abgasreinigung jährlich ca. 1.500 Tonnen Gips an. Aufgrund seiner Reinheit kann der Gips als Baustoff weiter verwertet werden. Weitere Produkte sind Reststoffe die im Bergversatz deponiert werden.
Im stationären Dauerbetrieb läuft die Klärschlammverbrennung vollautomatisch, wird aber von der ständig besetzten Warte aus überwacht.

Die Anlage ist aktuell für eine Kapazität von 4,8 Tonnen Trockenrückstand pro Stunde bzw. 35.000 bis 40.000 Tonnen Trockenrückstand pro Jahr ausgelegt.

Bei der Planung des Ersatzneubaus der Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) wurde ein besonderes Augenmerk auf die Betriebs- und Entsorgungssicherheit der Anlage gelegt. Die Kapazitäten des Bunkers reichen aus, um den innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen anfallenden entwässerten Klärschlamm zu lagern. Dies kann bspw. notwendig sein, sollte kurzzeitig mehr Schlamm entwässert als verbrannt werden. Bei einer kurzfristigen Störung der einen Linie muss so auch nicht sofort auf die zweite Linie umgeschaltet werden. Auch bei einem eventuellen Ausfall beider Verbrennungslinien könnte der anfallende Klärschlamm vorübergehend eingelagert werden, ohne die Arbeitsabläufe in den beiden Klärwerken zu beeinträchtigen. Durch die Errichtung des Bunkers wird die Betriebs- und Entsorgungssicherheit von KVA und Klärwerken noch einmal deutlich gesteigert.

Die Klärschlammverbrennungsanlage besteht aus zwei weitgehend baugleichen Verbrennungslinien. Eine der beiden Linien dient dabei als Reserve, bspw. im Falle von Wartungsarbeiten oder Betriebsstörungen. Diese sogenannte Redundanz ist notwendig, da es keine Anlage in der Umgebung gibt, die im Notfall den Münchner Klärschlamm abnehmen könnte. Eine parallele Verbrennung von Klärschlamm in beiden Linien ist nicht möglich.

Bisher wurden nur etwa zwei Drittel des anfallenden Klärschlamms in der bestehenden Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) verwertet, der Rest wurde im Heizkraftwerk Nord (HKWN) entsorgt. Durch den zukünftigen Wegfall der Verwertungsmöglichkeit im HKWN, ist der Ersatzneubau so konzipiert, dass der gesamte anfallende Klärschlamm der beiden Münchner Klärwerke verwertet werden kann. Darüber hinaus führt auch die steigende Einwohnerzahl künftig dazu, dass mehr Klärschlamm anfällt und verwertet werden muss. Die bestehende Anlage wird mit einer Durchsatzleistung von maximal 3,0 t TR/h betrieben. Für die neue Anlage wird der Betrieb von einer Linie mit 4,8 t TR/h beantragt.

Das Klärwerk Gut Marienhof ist über eine bereits vorhandene 12 Kilometer lange Druckrohrleitung direkt an das Klärwerk Gut Großlappen angeschlossen. Diese Leitung ermöglicht einen unkomplizierten Transport des Klärschlamms zur Klärschlammverbrennungsanlage ohne zusätzliche Verkehrs- und Umweltbelastungen, etwa durch Feinstaub emittierende Lkw.

Umwelt / Emissionen / Genehmigung

Der aus dem Überschussdampf erzeugte Strom sowie die im Verbrennungsprozess erzeugte Wärme werden hauptsächlich in der Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) selbst verwendet. Überschüssige Wärme und Strom können bei Bedarf auch ins Klärwerk eingespeist werden. Durch die verbesserte Energiebilanz des KVA-Ersatzneubaus können außerdem zusätzliche fossile Energieträger eingespart und die CO2-Emissionen weiter reduziert werden.

Bei der thermischen Behandlung von Klärschlämmen in der Klärschlammverbrennungsanlage werden organische Stoffe, Mikroplastik und andere synthetische Substanzen bei Temperaturen über 850 °C sauber und vollständig verbrannt.

Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?
Das Genehmigungsverfahren erfolgt nach einem gesetzlich festgelegten Verfahren: Für die Errichtung und den Betrieb des Ersatzneubaus der Klärschlammverbrennungsanlage (KVA) bedarf es einer immissionschutzrechtlichen Genehmigung. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) steckt den rechtlichen Rahmen für die Genehmigung ab (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 1 BImschG). Dabei werden sämtliche Auswirkungen einer Anlage geprüft, um den Schutz von Mensch und Umwelt sicherzustellen. Die Genehmigung der KVA erfolgt in einem förmlichen Verfahren nach § 10 BImschG mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Dazu muss der Betreiber - die Münchner Stadtentwässerung - zunächst einen schriftlichen Antrag und alle prüfungsrelevanten Unterlagen, einschließlich eines Berichts zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht), bei der Genehmigungsbehörde einreichen. Dies ist nach Artikel 1 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) die Regierung von Oberbayern. Diese prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und eröffnet das Genehmigungsverfahren. Dann verschickt sie die Unterlagen an alle zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange (TÖB), wie bspw. die Naturschutzbehörde, die Baubehörde sowie an die betroffenen Gemeinden und in Bayern anerkannte Verbände, z.B. den Bund Naturschutz. Das Verfahren sieht vor, dass neben der Beteiligung der TÖBs auch die Öffentlichkeit beteiligt wird. Dazu wird das Vorhaben über das amtliche Mitteilungsblatt, in örtlichen Tageszeitungen (Anzeigenteil) und auch im Internet öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag sowie die Antragsunterlagen liegen nach der Bekanntmachung einen Monat für Jeden zur Einsicht aus. Alle, die sich von der Anlage betroffen fühlen, können bis einen Monat nach Auslegungsende bei der Genehmigungsbehörde schriftlich Einwendung erheben. Das Vorhaben sowie die Einwendungen werden unter Vorsitz der Genehmigungsbehörde bei einem öffentlichen Erörterungstermin diskutiert. Im Anschluss an die Öffentlichkeitsbeteiligung wird das Vorhaben durch die Genehmigungsbehörde erneut geprüft und das Ergebnis durch einen Genehmigungsbescheid bekannt gegeben. Ein entscheidender Bestandteil des Genehmigungsverfahrens ist die Untersuchung zur Umweltverträglichkeit. Ziel ist nicht nur die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften, sondern auch die Wahl derjenigen Maßnahmen, die die Auswirkungen auf die Umwelt so gering wie möglich halten.

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