Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in München
Mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) hat die Europäische Union für alle Mitgliedstaaten verbindliches europäisches Naturschutzrecht erlassen.
Umsetzung des EU-Naturschutzrechts
Mit der Vogelschutzrichtlinie von 1979 und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) von 1992 hat die Europäische Union für alle Mitgliedstaaten verbindliches europäisches Naturschutzrecht erlassen. Ziel der Richtlinien ist, dass ebenso vielfältige wie unersetzliche Naturerbe Europas zu sichern. Beide Richtlinien wurden 1998 in nationales beziehungsweise Landesrecht umgesetzt.
Innerhalb der Landeshauptstadt München sind sechs FFH-Gebiete gemeldet, die zum Teil auch über München hinausreichen.
Durch die FFH-Richtlinie soll die biologische Vielfalt Europas bewahrt werden, indem natürliche Lebensräume und bedrohte Arten geschützt werden. Allgemein gilt ein so genanntes Verschlechterungsverbot in den gemeldeten FFH-Gebieten. Nutzungen durch den Menschen werden dadurch jedoch nicht ausgeschlossen. Viele Lebensraumtypen oder Arten sind sogar auf regelmäßige Nutzung oder Pflegemaßnahmen angewiesen.
Nutzungsänderungen sind zulässig, soweit sie sich nicht auf die Erhaltungsziele auswirken. Nach der FFH-Richtlinie soll in den gemeldeten Gebieten der "günstige Erhaltungszustand" erhalten oder wiederhergestellt werden. Ferner sind die FFH-Gebiete durch weitere geeignete Sicherungsmaßnahmen wie zum Beispiel Unterschutzstellungen zusätzlich abzusichern.
Ausführliche Informationen können Sie auch der Broschüre zur FFH- und Vogelschutz- Richtlinie "Fragen und Antworten Lebensräume und Arten" entnehmen. Weiterhin sind auch die Broschüren "Fragen und Antworten Land- und Forstwirtschaft" und "Rechtsgrundlagen" erhältlich.
Liste der FFH-Gebiete in der Landeshauptstadt München
(EU-Gebietsnummer 7537-301)
Großräumig zusammenhängende dealpine Flussauenlandschaft als eine der bedeutsamsten Verbundachsen an Biotopflächen zwischen Alpen und Donau mit großflächigen Auenlebensräumen
(EU-Gebietsnummer 8034-371)
Etwa 100 Kilometer langer Oberlauf eines großteils unregulierten Alpenflusses mit Umlagerungsstrecken; großflächigstes Schotterbank-Umlagerungssystem Deutschlands mit allen für Kalkgeschiebeflüsse typischen Lebensgemeinschaften und Entwicklungsstufen; großflächige auf Flussschotter wachsende Kiefernwälder und naturnahe Hangwälder mit Nagelfluhfelsen. Weitere Informationen finden Sie auch im Faltblatt "Naturschutz im Oberen Isartal".
(EU-Gebietsnummer 7734-301)
Moorwald und Streuwiesenreste des Dachauer Mooses sowie Grundwasser-beeinflusste Gräben mit begleitenden Gehölz- und Hochstaudensäumen sowie einem der größten bekannten Vorkommen der Helmazurjungfer, einer seltenen Libellenart.
(EU-Gebietsnummer 7734-302)
Großflächigster Rest an Lohwäldern (Eichen-Hainbuchenwald) im Naturraum Münchner Ebene; beste Repräsentanz von Eichen-Hainbuchen- und Wärme liebenden Eichenwäldern; Reste von ehemaligen Hutewäldern (beweidete Wälder) und der Allacher Steppe.
(EU-Gebietsnummer 7735-371)
Landkreisübergreifende Reste der Münchner Heidelandschaften mit den bei weitem großflächigsten Kalkmagerrasen südlich der Donau sowie Eichen-Hainbuchen-Wald- Beständen. Die als Niederterrassenschotterheiden bezeichneten Flächen weisen eine einmalige Mischung kontinentaler, mediterraner und alpiner Arten auf.
Die von Schafen beweidete größte zusammenhängende Heidefläche der Münchener Schotterebene, die Fröttmaninger Heide, liegt im Münchner Stadtgebiet und setzt sich aus Extensivwiesen, Altgrasbeständen und Sukzessionsflächen zusammen. Sie stellt einen großen Lebensraum der Wechselkröte dar.
(EU-Gebietsnummer 7834-301)
Reste der Lohwälder (Eichen-Hainbuchenwald) der Münchner Ebene; Kapuzinerhölzl und Kanalböschungen mit Halbtrockenrasen; strukturreiche Parkanlagen/ Altholzbestände; großes Vorkommen des Eremiten, einem seltenen, Totholz bewohnenden Käfer.