Elektronische Kommunikation
Postfächer, Anhänge, Dateiformate, Filter: Hinweise zur Kommunikation mit der Stadtverwaltung per E-Mail und Online-Service.
Regelungen zur Kommunikation per E-Mail
Damit wir Ihre Nachrichten und Dokumente, die Sie der Stadtverwaltung per E-Mail bzw. De-Mail übermitteln, auch bearbeiten können, müssen diese folgende Voraussetzungen erfüllen:
- E-Mails müssen dem Internetstandard (SMTP; MIME) entsprechen und in Westeuropa gängige Zeichensätze verwenden.
- Dateianhänge (sog. Attachments) werden in folgenden Formaten und Versionen akzeptiert: alle Dateien entsprechend dem ISO/IEC 26300 Open Document Format for Office Applications (OpenDocument) ab Version 1.0, d.h. insbesondere
- **.ODT (z.B. OpenOffice.org Writer ab Version 2)
- **.ODS (z.B. OpenOffice.org Calc ab Version 2)
- *.RTF (Rich Text Format)
- *.PDF (Portable Document Format ab Version 1.3)
- *.TXT (DOS ASCII-Text, Windows ASCII-Text
- *.JPG, *.TIF,* .PGM, *.PBM,*.PNG (Standard Bildformate)
- *.DOC (MS Word ab Version 2000/XP)
- *.XLS (MS Excel ab Version 2000/XP).
- Weitere Formate oder Versionen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Empfangsstelle verwendet werden. In allen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (Makros) enthalten sein.
- Dateien in den oben genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme im Dateiumfang verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien nimmt die Stadt München nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen.
- E-Mails sollten (inkl. Attachments) technisch bedingt nicht mehr als 20 Megabyte Umfang haben. De-Mails dürfen (inkl. Attachments) technisch bedingt nicht mehr als 10 Megabyte Umfang haben.
- Aufgrund immer stärkerer Virenverbreitung per E-Mail werden von der Stadtverwaltung geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen. E-Mails die in HTML-Form versendet werden und Skripte enthalten, werden abgewiesen, da damit verschiedene Aktionen unbemerkt ausgeführt werden können.
- Zur Gewährleistung der Verarbeitbarkeit von elektronischen Dokumenten werden Nachrichten mit dem Anhang „winmail.dat“ nicht angenommen.
- Einige Dateierweiterungen sind gesperrt, da es sich um Programme handelt, die ungewollt zur Ausführung kommen können. Die Liste der gesperrten Dateierweiterungen können anlassbezogen (z. B. aktueller Virenangriff) können auch weitere Dateien gesperrt werden.
- Werden Nachrichten, die Skripte und/oder eine der genannten Dateien als Anhang enthalten an die Landeshauptstadt München geschickt, so werden diese abgewiesen und mit einer entsprechenden Fehlermeldung an den Empfänger zurückgeschickt.
- Zur Vermeidung von Spam-Mails verwendet die Stadtverwaltung eine Software zur Identifizierung von unerwünschten E-Mails. Durch diesen Prüfmechanismus können Ihre E-Mails abgewiesen werden, weil diese durch bestimmte Merkmale als Spam identifiziert wurden.
- Werden Ihre E-Mails nicht zugestellt, können Sie dieses Problem über ein Kontaktformular melden.
- Haben Sie die Kommunikation auf elektronischem Weg eröffnet, geht die Stadtverwaltung davon aus, dass die weitere Kommunikation in der betreffenden Angelegenheit auf diesem Wege abgewickelt werden kann, soweit andere Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
- Sofern eine förmliche Zustellung mit Zustellnachweis erforderlich ist, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nur per De-Mail mittels der Versandoption „gegen Abholbestätigung“ möglich.
- Wir weisen Sie darauf hin, dass die Datenübertragung über das Internet ungesichert erfolgt und die übertragenen Daten somit von Unbefugten zur Kenntnis genommen und auch verfälscht werden können.
- Die Stadtverwaltung nutzt in einigen Bereichen Secure Mail um mit Bürgern per Ende-zu-Ende-Verschlüsselung über E-Mails zu kommunizieren. Verwenden Sie außerhalb der Secure Mails für vertrauliche Informationen an die Stadtverwaltung keine E-Mail. De-Mail bietet Ihnen laut Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Möglichkeit des verbindlichen und vertraulichen Versands elektronischer Dokumente und Nachrichten.
- Für viele Verwaltungsverfahren besteht die Erfordernis der Schriftform. Um die Schriftform elektronisch zu ersetzen, genügt nach Art. 3a Abs. 2 Sätze 2 und 3 BayVwVfG ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Vertrauensdienstegesetz (VDG) i.V.m. Art. 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.07.2014 versehen ist, oder mittels De-Mail mit der Versandoption „Absenderbestätigung“ (nach Art. 3a Abs. 2 S. 4 Nr. 2 BayVwVfG i.V.m. § 5 Abs. 5 De-Mail-Gesetz) möglich. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht unmittelbar durch die Behörde ermöglicht, ist nicht zulässig.
- Die Landeshauptstadt München hat das Postfach poststelle@muenchen.de eröffnet und nimmt Anträge und Mitteilungen über diese Adresse an, welche mittels qualifizierter elektronischer Signatur (QES) signierte Anhänge im Portable Document Format (PDF) besitzen.
- Die Landeshauptstadt München hat De-Mail-Postfächer für entsprechend gekennzeichnete Verfahren eröffnet. Damit haben Sie die Möglichkeit Anträge und Mitteilungen per De-Mail direkt an die zuständigen Stellen zu senden.
- Die Landeshauptstadt München hat für die elektronische Kommunikation mit Gerichten De-Mail-Postfächer eröffnet.
- Ansonsten können Sie zur elektronischen Kommunikation per De-Mail ergänzend poststelle@muenchen.de-mail.de nutzen.
- Bitte bedenken Sie, dass De-Mail Korrespondenz nur zwischen registrierten De-Mail-Nutzern und nur innerhalb des De-Mail-Systems funktioniert. Eine Kommunikation zwischen De-Mail und regulären E-Mail-Adressen ist nicht möglich.
- Die Landeshauptstadt München hat für die elektronische Kommunikation mit Gerichten außerdem besondere elektronische Behördenpostfächer eröffnet.
Bitte beachten Sie, dass eine Kommunikation zwischen den besonderen elektronischen Behördenpostfächern und regulären E-Mail-Adressen sowie De-Mail-Adressen nicht möglich ist. Für die Kommunikation mit De-Mail benutzen Sie bitte die De-Mail-Adresse.
Des Weiteren bitten wir um Beachtung der Datenschutzhinweise der Landeshauptstadt München im Portal muenchen.de unter: Impressum.
Im Übrigen verweisen wir auf die Regelungen des Art. 3a Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG):
"Elektronische Kommunikation
(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.
(2) . . .
(3) Ist ein der Behörde übermitteltes elektronisches Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mit. Macht ein Empfänger geltend, er könne das von der Behörde übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten, hat sie es ihm erneut in einem geeigneten elektronischen Format oder als Schriftstück zu übermitteln."
Sollten Sie Fragen zur elektronischen Kommunikation mit der Stadtverwaltung München haben, wenden Sie sich bitte an folgende E-Mailadresse: itm@muenchen.de
Einsatz von Software zum Schutz vor unerwünschten E-Mail
Wir möchten unser Mail-System möglichst frei von unerwünschten E-Mails halten. Hierfür wird eine zentrale Software eingesetzt, die alle eingehenden E-Mails auf bestimmte Kriterien und Verhaltensmuster prüft.
- E-Mails mit folgenden Kriterien oder Verhaltensmustern werden abgewiesen:
- E-Mails mit der Domain der Landeshauptstadt München als Absender (z.B. @muenchen.de).
- E-Mails in HTML-Form, die Scripte enthalten.
- E-Mails, deren Größe 20 MB übersteigt.
- E-Mails mit bestimmten Dateianhängen (siehe Liste).
- Relaying, sprich E-Mails, die nicht an eine Domain der Landeshauptstadt München adressiert sind.
- E-Mails von IP-Adressen welche unter www.senderbase.org eine negative Reputation aufweisen
Werden Ihre E-Mails nicht zugestellt, können Sie dies über ein Kontaktformular melden.
Weitere Zugangseröffnungen und Einschränkungen
Bei der Landeshauptstadt München sind aus Sicherheitsgründen Dateianhänge (Attachments) mit untenstehenden Dateierweiterungen gesperrt.
E-Mails, die an die Landeshauptstadt München geschickt werden und eine der genannten Dateien als Anhang enthalten, werden abgewiesen und mit einer Fehlermeldung an den Absender zurückgeschickt.
- .386 virtueller Gerätetreiber für Windows
- .ade Microsoft Access Project Extension
- .adp Microsoft Access Project
- .asf Advanced Systems Format
- .asp (Association of Shareware Professionals) Shareware
- .bas Visual Basic Module
- .bat Batch File
- .bin Binäre Dateien und Komprimierungsprogramm-Dateien
- .chm Compiled HTML Help File
- .cla Hot Java Browser Klassifikationen für Netscape
- .cmd Windows NT Command Script
- .com MS-DOS Application
- .cpl Control Panel Extension
- .dat Dateianhaenge (im RTF Format versendete E-Mails), vgl. Hinweise unten speziell zu winmail.dat
- .dll dynamic link library
- .docm Microsoft Word 2007-Dokument mit Makros
- .drv Delphi Projekt und Gerätetreiberdatei unter Windows
- .exe Application
- .hlp Windows Help File
- .hta HTML program
- .inf Setup Information File
- .ins Internet Naming Service
- .isp Internet Communication Settings
- .jar Javascript
- .js JScript File
- .jse JScript Encoded Script File
- .lnk Shortcut
- .mdb Microsoft Access Application
- .mde Microsoft Access MDE Database
- .msc Microsoft Common Console Document
- .msi Windows Installer Package
- .msp Windows Installer Patch
- .mst Visual Test Source File
- .osx PowerPC Executable File
- .pcd Photo CD Image or Microsoft Visual Test compiled script
- .pif Shortcut to MS-DOS Program
- .pptm Microsoft PowerPoint Dokument mit Makros
- .ps1 Windows PowerShell Cmdlet File
- .reg Registration Entries
- .rgs Registry Script
- .scr Screen Saver
- .sct Windows Script Component
- .shb Shortcut into a document
- .shs Shell Scrap Object
- .url Internet Shortcut (Uniform Resource Locator)
- .vb VBScript File
- .vbe VBScript Encoded Script File
- .vbs VBScript Script File
- .vss Visio Files
- .vst Visio Files
- .vsw Visio Files
- .ws Windows Script File
- .wsc Windows Script Component
- .wsh Windows Scripting Host Settings File
- .wmv Windows Media Video
- .wmf Windows Meta File
- .xlsm Microsoft Excel 2007-Dokument mit Makros
Beim Versand von E-Mails mit dem Microsoft E-Mail-Programm Outlook wird automatisch eine sogenannte "winmail.dat" Datei erzeugt und angehängt, wenn als Sende-Format RTF eingestellt ist. Da es sich hier um einen gesperrten Anhang handelt, werden diese E-Mails abgelehnt.
E-Mails an die Landeshauptstadt München sollten im „Nur Text“-Format versandt werden, damit sie korrekt zugestellt und angezeigt werden können.
Hier finden Sie eine Beschreibung wie Sie dieses Format einstellen können:
Zur elektronischen Kommunikation mit der Landeshauptstadt München mittels De-Mail stehen Ihnen folgende De-Mail-Adressen zur Verfügung:
Bitte bedenken Sie, dass De-Mail Korrespondenz nur zwischen registrierten De-Mail-Nutzern und nur innerhalb des De-Mail-Systems funktioniert. Eine Kommunikation zwischen De-Mail und regulären E-Mail-Adressen ist nicht möglich.
Hinweis: Privatpersonen können De-Mails nur von der Web-Oberfläche des eigenen Anbieters senden. Daher sind die aufgeführten De-Mails nicht verknüpft.
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
datenschutz@muenchen.de-mail.de
Kreisverwaltungsreferat - Bußgeldstelle
bussgeldstelle.kvr@muenchen.de-mail.de
Münchner Stadtentwässerung - Anwesensentwässerung
43.mse@muenchen.de-mail.de
Stadtkämmerei - Versicherungen
versicherungen.ska@muenchen.de-mail.de
Poststelle
Ansonsten können Sie zur elektronischen Kommunikation per De-Mail ergänzend poststelle@muenchen.de-mail.de nutzen.
Bitte bedenken Sie, dass De-Mail Korrespondenz nur zwischen registrierten De-Mail-Nutzern und nur innerhalb des De-Mail-Systems funktioniert. Eine Kommunikation zwischen De-Mail und regulären E-Mail-Adressen ist nicht möglich.
Hinweis: Privatpersonen können De-Mails nur von der Web-Oberfläche des eigenen Anbieters senden. Daher sind die aufgeführten De-Mails nicht verknüpft.
- Personal- und Organisationsreferat – Versorgung versorgungsausgleich.por@muenchen.de-mail.de
Oberlandesgericht - Familiensenat und Amtsgericht - Familiengericht Kommunikation mit Familiengerichten/ Familiensenaten (Amtsgerichte/ Oberlandesgerichte) in Scheidungs- bzw. Versorgungsausgleichsangelegenheiten - Personal- und Organisationsreferat – P1 Recht
rechtsabteilung.por@muenchen.de-mail.de
Dieses De-Mail-Postfach kann genutzt werden für die Zustellung von Schriftstücken durch Gerichte in arbeits- und beamtenrechtlichen Verfahren mit städtischen Beschäftigten. - Referat für Bildung und Sport - Bußgeldstelle für Schulpflichtverletzungen bu.rbs@muenchen.de-mail.de
Ordnungswidrigkeitenrecht - Verstöße gegen Art. 119 BayEUG
Liste der besonderen elektronischen Behördenpostfächer zur elektronischen Kommunikation mit Gerichten
Bitte beachten Sie, dass eine Kommunikation zwischen den besonderen elektronischen Behördenpostfächern und regulären E-Mail-Adressen sowie De-Mail-Adressen nicht möglich ist. Für die Kommunikation mit De-Mail benutzen Sie bitte die De-Mail-Adresse, die Sie hier finden.
„Name“: gibt die genaue Bezeichnung an, die Sie bei der Suche nach dem Empfänger im besonderen elektronischen Anwaltspostfach oder im besonderen elektronischen Behördenpostfach unter dem Feld „Namen“ finden. Mit der Eingabe des Suchbegriffs „Landeshauptstadt München“ in den o.g. Postfächern finden Sie alle Bußgeldstellen der Landeshauptstadt München.
Kommunalreferat – Markthallen
Name: Landeshauptstadt München, Kommunalreferat, Markthallen München, Grundsatzangelegenheiten
Kommunalreferat – Abfallwirtschaftsbetrieb München – Verwaltung - Satzungsangelegenheiten
Name: Landeshauptstadt München, Kommunalreferat, Abfallwirtschaftsbetrieb München, Verwaltung und Recht - Satzungsangelegenheiten
Kommunalreferat – Abfallwirtschaftsbetrieb München – Tierische Nebenprodukte
Name: Landeshauptstadt München, Kommunalreferat, Abfallwirtschaftsbetrieb München, Tierische Nebenprodukte
Kommunalreferat – Abfallwirtschaftsbetrieb München – Geschäftsleitung
Name: Landeshauptstadt München, Kommunalreferat, Abfallwirtschaftsbetrieb München, Geschäftsleitung
Kreisverwaltungsreferat – Allgemeine Bußgeldstelle
Name: Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, Bußgeldstelle
Kreisverwaltungsreferat – Bußgeldstelle der Verkehrsüberwachung
Name: Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, Verkehrsüberwachung, KVR I/41
Referat für Stadtplanung und Bauordnung – Bußgeldstelle des Referats für Stadtplanung und Bauordnung
Name: Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, HA IV Lokalbaukommission, Team Bußgeldverfahren
Referat für Bildung und Sport – Amt für Ausbildungsförderung
Name: Landeshauptstadt München, Referat für Bildung und Sport, Amt für Ausbildungsförderung – Bußgeldstelle
Stadtkämmerei – SKA 4.2 (Grund-, Hunde- und Zweitwohnungsteuer)
Name: Landeshauptstadt München, Stadtkämmerei, Grund-, Hunde- und Zweitwohnungsteuer
Stadtkämmerei - FSKA 4 - Steuern, Gewerbesteuer
Name: Landeshauptstadt München, Stadtkämmerei, Steuern, Gewerbesteuer
Sozialreferat – Ordnungswidrigkeiten im Bereich Wohnen
Name: Landeshauptstadt München Sozialreferat Amt für Wohnen und Migratio , zentrale Postein- und auslaufstelle