Nach der Europawahl - Wie geht es weiter?

Bei der Europawahl 2024 waren knapp 370 Millionen Bürger*innen in den 27 Mitgliedsländern aufgerufen, ihre Stimme abzugeben.

Europawahl 2024 - Ein Überblick

© Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments vertreten die Interessen der EU-Bürger*innen auf europäischer Ebene. Bei der Europawahl handelt es sich um die größte länderübergreifende Wahl der Welt. Alle fünf Jahre wählen die Bürger*innen der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments.

Vom 6. bis 9. Juni 2024 war es wieder soweit - Knapp 370 Millionen Bürger*innen der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union wählten zum zehnten Mal das Europäische Parlament. Die Wahl zum Europäischen Parlament erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht, sondern nach nationalen Wahlgesetzen. In Deutschland durften in diesem Jahr erstmals auch junge Menschen ab 16 Jahren mitwählen.

Die neugewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments werden eine wichtige Rolle bei Entscheidungen über Schlüsselpositionen in der EU spielen und die Arbeit des Parlaments an Gesetzen fortsetzen, die für das Leben aller Europäer*innen von Bedeutung sind. Dazu zählen u.A. Umweltschutz, Verbraucherrechte, Verkehr, Kapital, Waren und Dienstleistungen.

Das Europäische Parlament 2024-2029

Im neuen Europäischen Parlament wird es 720 Abgeordnete geben. Dabei hat jedes Mitgliedsland eine festgelegte Anzahl von Sitzen. Als bevölkerungsreichstes Land der EU wird Deutschland von 96 Abgeordneten vertreten, Frankreich von 81 und Italien von 76 Abgeordneten. Wie die einzelnen EU-Mitgliedstaaten gewählt haben, wie hoch die Wahlbeteiligung war und wie sich das neu gewählte Parlament zusammen setzt, erfahren Sie auf der Infografik des Europäischen Parlaments (s. Link).

So hat München gewählt

947 004 Münchner*innen waren zur Europawahl 2024 stimmberechtigt. Die Wahlbeteiligung lag bei 67,3 % und damit um 1,9 Prozentpunkte über der letzten Europawahl im Jahr 2019. Dies ist zugleich die höchste Wahlbeteiligung, die bei einer Europawahl in München bisher registriert wurde. 43,5 % der Wählerschaft haben ihre Stimme an der Urne abgegeben, während 56,5 % an der Briefwahl teilgenommen haben.

Der interaktive Münchner Wahlatlas gibt einen guten Überblick über das Wahlergebnis in den einzelnen Stadtbezirken.

So hat Deutschland gewählt

Deutschland ist das Land mit den meisten Wahlberechtigten in der EU. Es stellt als das bevölkerungsreichste Land auch die meisten Abgeordneten, das sind 96. Insgesamt werden 720 Abgeordnete in das Europäische Parlament gewählt.

Rund 66 Millionen Bürger*innen waren in Deutschland wahlberechtigt. Rund fünf Millionen davon zählten bei der vergangenen Europawahl zu den Europaparlament-Erstwähler*innen. Diese Zahl hat sich mit dem Absenken des Mindestwahlalters von 18 auf 16 Jahre im Jahr 2024 noch erhöht.

Die Wahlbeteiligung in Deutschland lag bei 64,78%. Nur in Belgien (89,82%), Luxemburg (82,29%) und Malta (73,00%) war die Wahlbeteiligung höher. Wobei in Belgien und Luxemburg eine Wahlpflicht gilt.

Nach der Europawahl - Die nächsten Schritte

© Europäisches Parlament

Die Ergebnisse der Europawahl sind bekannt. Jetzt beginnt der Machtkampf um die Spitzenpositionen. In den kommenden Wochen und Monaten wird sich in Brüssel und Straßburg viel entscheiden.

Der Fahrplan:

- Bildung von Fraktionen: Die neu gewählten Abgeordneten bilden Fraktionen auf der Grundlage gemeinsamer politischer Vorstellungen.

- Erste Plenartagung: Die erste Plenartagung des neuen Parlaments wird vom 16. bis 19. Juli in Straßburg stattfinden. Auf der ersten Plenartagung wird das Parlament seine*n Präsident*in und Vizepräsident*in wählen. Außerdem entscheidet es über die Anzahl der Abgeordneten, die in den einzelnen Ausschüssen des Parlaments sitzen werden.

- Wahl des*der Präsident*in der EU-Kommission: Die zentrale Aufgabe des neu gewählten Parlaments besteht darin, die*den Präsident*in der Europäischen Kommission zu wählen. Die Mitgliedstaaten nominieren eine*n Kandidat*in für dieses Amt, wobei sie die Ergebnisse der Wahl zum Europäischen Parlament berücksichtigen müssen. Zudem muss das Parlament die neue Präsidentin oder den neuen Präsidenten der Kommission mit absoluter Mehrheit bestätigen.

- Anhörung der neuen Mitglieder der EU-Kommission: In öffentlichen Anhörungen werden anschließend die Kandidat*innen für das Amt eines Mitglieds der Kommission bewertet. Die neue EU-Kommission muss in einer Plenarabstimmung die Zustimmung des Parlaments erhalten, um ihr Amt antreten zu können.

- In der Zwischenzeit werden die Abgeordneten die Prüfung und Änderung von Rechtsvorschriften fortsetzen, die Arbeit anderer EU-Institutionen überwachen und über aktuelle Themen debattieren.

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Telefonisch: 089 / 233 30195 (Mo-Do, 10:00-15:00 Uhr)

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Donnerstags nach Vereinbarung in der Stadtbibliothek im Motorama (Rosenheimer Str. 30-32)

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