Drehgenehmigungen
Sie planen in München Foto- oder Filmaufnahmen? Hier finden Sie alles zu Drehgenehmigungen für die journalistische Berichterstattung.
Drehgenehmigungen für die journalistische Berichterstattung
Eine Übersicht der für die jeweiligen Locations zuständigen Ansprechpartner*innen gibt die Broschüre „Drehen in der Landeshauptstadt“.
Bei Film- und Fotoaufnahmen mit geringem Aufwand auf öffentlichem Verkehrsgrund ist keine Drehgenehmigung erforderlich, wenn alle nachfolgenden Voraussetzungen vollständig erfüllt sind:
- ausschließliche Nutzung von Gehwegen und Fußgängerzonen (der Fußgängerverkehr muss jederzeit ungehindert möglich sein)
- ausschließliche Verwendung von Handkamera, Schulterkamera, maximal eine Kamera auf Stativ, Mikrofon, Tonangel und tragbaren kleineren Handlampen sowie Reflektoren
- keine weiteren Hilfsmittel oder Aufbauten (wie Kameradrohnen, Kabelverlegung, Generatoren, Scheinwerfer, Stühle, Rollkoffer und anderes)
- nicht mehr als 5 Personen (Schauspieler und Crew vor Ort) auf öffentlichem Verkehrsgrund am Dreh beteiligt
- keine Spielszenen, die zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (wie extremistische, gewaltverherrlichende oder pornographische Filmaufnahmen) oder zur Beeinträchtigung des Sicherheitsempfindens der Bevölkerung (wie Waffeneinsatz, Schlägereien, laute Schreie, Bedrohungssituationen oder anderes) beitragen.
Aufwändigere Film- und Fotoaufnahmen auf öffentlichem Verkehrsgrund:
Sollte sich der Aufwand der Dreharbeiten über die oben genannten Punkte hinaus bewegen, ist ein Antrag beim Servicebüro Film zu stellen:
- Drehgenehmigungen auf öffentlichen Verkehrsflächen
- Drehgenehmigungen in städtischen öffentlichen Grünanlagen
Drehgenehmigungen für die journalistische Berichterstattung in städtischen öffentlichen Grünanlagen:
Bei Film- und Fotoaufnahmen mit geringem Aufwand in städtischen öffentlichen Grünanlagen ist keine Drehgenehmigung erforderlich, wenn alle nachfolgenden Voraussetzungen vollständig erfüllt sind:
- ausschließliche Verwendung von Handkamera, Schulterkamera, maximal eine Kamera auf Stativ, Mikrofon, Tonangel und tragbaren kleineren Handlampen sowie Reflektoren
-
keine weiteren Hilfsmittel oder Aufbauten (wie Kameradrohnen, Kabelverlegung, Generatoren, Scheinwerfer, Stühle, Rollkoffer und anderes)
-
nicht mehr als 5 Personen (Schauspieler und Crew vor Ort) auf öffentlichem Verkehrsgrund am Dreh beteiligt
-
keine Spielszenen, die zur Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (wie extremistische, gewaltverherrlichende oder pornographische Filmaufnahmen) oder zur Beeinträchtigung des Sicherheitsempfindens der Bevölkerung (wie Waffeneinsatz, Schlägereien, laute Schreie, Bedrohungssituationen oder anderes) beitragen.
Darüber hinaus gelten folgende Auflagen:
- Das Befahren der Grünanlage mit Kraftfahrzeugen erfordert eine Genehmigung.
- Für die Anlagenbesucher*innen darf die Nutzung der Grünanlage durch die Foto-, Film und / oder Tonaufnahmen nicht beeinträchtigt werden.
- Die Anlagenbesucher*innen dürfen nicht über das übliche Maß hinaus gestört oder belästigt werden.
- Eine mögliche Nutzung des genehmigungsfreien Aufwandes hat vorab per E-Mail an anlagenaufsicht.gartenbau@muenchen.de unter Angabe von Örtlichkeit, Zeitraum, Name und Kontaktdaten einer verantwortlichen Person sowie Thema und Szenenbeschreibung zu erfolgen.
- Es gelten die Bestimmungen der Grünanlagensatzung.
Bei Dreharbeiten, die darüber hinausgehen, wenden Sie sich per E-Mail an das Servicebüro Film des Mobilitätsreferats.
Unabhängig vom Aufwand der Film- und Fotoaufnahmen ist an folgenden Orten grundsätzlich eine Genehmigung erforderlich:
- Viktualienmarkt und Märkte der Markthallen München
Tel. +49 89 233 38507 oder 233 38506, marketing-mhm@muenchen.de - Theresienwiese und Mariahilfplatz
presse-veranstaltungen.raw@muenchen.de - Informationen zum Drehen auf dem Münchner Oktoberfest
- Drehgenehmigungen auf städtischen Friedhöfen
- Drehgenehmigungen in städtischen Schulgebäuden und auf dem Schulgelände
- Staatliche Schlösser, Gärten und Seen (Bavaria, Englischer Garten, Finanzgarten / Dichtergarten, Friedensengel / Maximiliansanlagen, Hofgarten, Residenz, Feldherrnhalle, Schloss Nymphenburg)
Tel. +49 89 17908-812, film@bsv.bayern.de - Schutzgebiete (z.B. Landschaftsschutzgebiet, Isarauen)
Untere Naturschutzbehörde
Tel. +49 89 233-26538
naturschutz.rku@muenchen.de - Innerhalb städtischer Gebäude und Einrichtungen
Kontakt jeweils über die Ansprechpartner*innen der zuständigen städtischen Referate - U-Bahn, Tram, Bus, U-Bahnhöfe / MVG
Tel. +49 89 2361 6042, presse@mvg.de - S-Bahn, Bahnhöfe, Hauptbahnhof / Deutsche Bahn
Tel. +49 89 1308 1510, presse.m@deutschebahn.com - Nichtöffentliche städtische Grundstücke
Nähere Auskünfte erteilt das Presse- und Informationsamt
Tel. +49 89 233 92600, presseamt@muenchen.de
Eine Übersicht der für die jeweiligen Locations zuständigen Ansprechpartner*innen gibt die Broschüre „Drehen in der Landeshauptstadt“: