Drehgenehmigungen Markthallen

Möchten Sie auf die Gelände der Markthallen München drehen, fotografieren oder journalistisch berichten, dann benötigen Sie dazu eine Genehmigung.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Formular 
    Antrag Drehgenehmigung
  • Lageplan oder Handskizze der benötigten Fläche, dies ist insbesondere erforderlich, wenn Sie auf dem Gelände vom Schlacht- und Viehhof und Großmarkt drehen oder fotografieren.

Kosten

Die Gebühren berechnen wir je nach Markt, auf dem die Drehs und/oder Fotoaufnahmen stattfinden. 

Hier finden Sie eine Auflistung für die Gebühren, die wir pro Stunde berechnen:  

  • Viktualienmarkt → 48 Euro ohne MwSt. pro Stunde
  • Markt am Elisabethplatz, am Wienerplatz und Pasinger Viktualienmarkt → 24 Euro ohne MwSt. pro Stunde
  • Großmarkthalle und Gelände → 36 Euro ohne MwSt. pro Stunde
  • Schlacht- und Viehhof → 24 Euro ohne MwSt. pro Stunde
  • Kontorhaus 2 EG → 102 Euro ohne MwSt. pro Stunde

Dabei unterscheiden wir nicht zwischen Vor- und Rückbauzeiten sowie dem eigentlichen Dreh oder den Fotoaufnahmen.

Parkflächen können wir nur in sehr begrenztem Umfang auf dem Großmarkt sowie Schlacht- und Viehhof zur Verfügung stellen. Dafür berechnen wir 50 Euro pro Tag für jedes Fahrzeug. Auf allen anderen Märkten gibt es grundsätzlich keine Parkplätze.

Ab einer Frist von 10 Arbeitstagen vor dem vereinbarten Termin ist der Vertragspartner verpflichtet, Stornokosten gemäß der nachfolgenden Staffelung zu bezahlen:

10 Arbeitstage vor vereinbartem Drehtermin: 10 % des vereinbaren Nutzungsentgelts
5 Arbeitstage vor vereinbartem Drehtermin: 30 % des vereinbaren Nutzungsentgelts
4 Arbeitstage vor vereinbartem Drehtermin: 50 % des vereinbaren Nutzungsentgelts
3 Arbeitstage vor vereinbartem Drehtermin: 70 % des vereinbaren Nutzungsentgelts
ab 2 Arbeitstage vor vereinbartem Drehtermin: 100 % des vereinbaren Nutzungsentgelts.

Ausnahme:
Bei kurzfristigen und nicht vorhersehbaren Ereignissen Höherer Gewalt werden Stornokosten nicht in Rechnung gestellt.