Bio-Siegel und Zeichen
Nachhaltige Ernährung und Bio boomen. Ein Überblick über Bio-Siegel und Zeichen, auf die bei nachhaltigem Konsum zu achten ist.
Auf das Siegel kommt es an
Durch die EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau ist die Kennzeichnung vorverpackter Biolebensmittel mit dem EU-Bio-Logo, dem dazugehörigen Kontrollstellencode und einer allgemeinen Herkunftsangabe der Zutaten seit dem 1. Juli 2012 verbindlich vorgeschrieben. Dies gilt für Produkte aus dem ökologischen Landbau und Biolebensmittel, die einen Verarbeitungsschritt in der Europäischen Gemeinschaft erfahren.
Mehr Informationen zum EU-Bio-Logo erhalten Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.
Das Bio-Siegel als markengeschütztes Zeichen kann zusammen mit dem EU-Bio-Logo für die Kennzeichnung von Biolebensmitteln verwendet werden. Die EG-Öko-Verordnung erlaubt bei zusammengesetzten Lebensmitteln eine Bio-Kennzeichnung, wenn 95 Prozent der Zutaten aus biologischer Landwirtschaft stammen.
Mit dem Bio-Siegel bietet der Freistaat Bayern Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft in der Europäischen Union die Möglichkeit Produkte zu kennzeichnen, die nach den Bestimmungen der EG-Öko-Verordnung in Kombination mit höheren Qualitätskriterien erzeugt wurden.
Das Bio-Siegel, welches vom Freistaat Bayern verliehen wird, steht für über den gesetzlichen Standards liegende Leistungsinhalte und ein dreistufiges Kontrollsystem.
Können die Erzeugnisse, die nach den höheren Qualitätskriterien erzeugt wurden, lückenlos von der Erzeugung über die Verarbeitung bis zur Ladentheke einer bestimmten Herkunft (z. B. Bayern) zugeordnet werden, so kann das Bio-Siegel eine entsprechende Herkunftsangabe enthalten. Die Herkunft wird in diesem Fall sowohl über einen entsprechenden Schriftzug als auch durch die jeweiligen Landesfarben im inneren Oval dargestellt.
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