Aufarbeitung der Heimerziehung
Zur Aufarbeitung der Heimerziehung, Pflege und Adoption von Kindern und Jugendlichen ab 1945 hat die LHM eine unabhängige Expert*innenkommission einberufen.
Anlaufstellen für Betroffene
- Betroffene, die Ansprüche auf Soforthilfe und Anerkennungsleistungen stellen möchten oder den Kontakt zum Betroffenenbeirat suchen, können sich an folgende Stelle wenden:
Anlaufstelle für Betroffene
E-Mail: anlaufstelle@kinderschutz.de
Telefon: 089 231716-9170
www.kinderschutz.de/anlaufstelle - Betroffene, die den Kontakt zur Kommission suchen, können sich an folgende Stelle wenden:
E-Mail: kommission@muenchen.de
Telefon: 089 233 47181
Was ist die Kommission? Was macht sie?
Die vom Stadtrat berufene, unabhängige Expert*innenkommission hat sich zum Ziel gesetzt, die Geschehnisse in den Heimen, Pflege- und Adoptivfamilien, in denen Kinder durch die Landeshauptstadt untergebracht waren, lückenlos aufzuklären. Zudem untersucht die Kommission auch die Erfahrungen nach der Unterbringung: viele Geschädigte hatten bereits frühzeitig auf traumatisierende Erfahrungen hingewiesen, wurden aber nicht ernst genommen oder sogar diffamiert und abgelehnt. Auch nach 2010 machten viele Geschädigte diese Erfahrung. Die Kommission wird dazu beitragen, dass erfahrenes seelisches und körperliches Leid anerkannt wird und somit den Betroffenen, wenn auch erst sehr spät, Gerechtigkeit widerfährt. Die Kommission wird eine Ausschreibung zur wissenschaftlichen Aufarbeitung herausgeben und diese federführend begleiten. Ebenso sind Betroffene als Zeug*innen und Geschädigte vergangener Gewaltformen eingeladen, an der wissenschaftlichen Aufarbeitung mitzuwirken.
Die Landeshauptstadt München stellt sich ihrer Verantwortung für die Missstände in ihren Institutionen und in den von ihr beauftragten Einrichtungen und möchte eine entsprechende Anerkennungskultur schaffen. Den Betroffenen soll vor Politik, Institutionen und der
Stadtgesellschaft das ihnen zustehende Gehör verschafft und ihr Leid anerkannt werden. Im Zeitraum von 1945 bis in die Gegenwart arbeitet die Expert*innenkommission alle Fälle von Missbrauch unabhängig vom Zeitpunkt des Geschehens auf, die im Aufarbeitungsprozess zu Tage kommen.
Wer ist Mitglied in der Kommission?
Die unabhängige Expert*innenkommission setzt sich aus 14 Mitgliedern aus unterschiedlichen Bereichen zusammen, von denen fünf aufgrund ihrer Nähe zu Institutionen oder Organisationen nur beratende Funktion haben und nicht stimmberechtigt sind. Diese Mitglieder haben die Aufgabe, die Aufarbeitung transparent, kritisch und mit dem Fokus auf den Belangen der Betroffenen zu steuern.
Stimmberechtigte Mitglieder
Zusätzlich nach Entsendung durch den Betroffenenbeirat:
Zwei Mitglieder aus dem Bereich der Betroffenen
Ignaz Raab
Vorsitzender der Kommission
Leiter des Kommissariats für Sexualdelikte im Ruhestand
Carola Baumgartner
Stellvertretende Vorsitzende der Kommission
Ehem. stv. Außenstellenleiterin WEISSER RING Ebersberg und EHS Beraterin Bayern Süd
Prof. Dr. Heiner Keupp (bis 31.12.2022)
Em. Professor für Sozialpsychologie der LMU und Mitglied der Aufarbeitungskommission des Bundes
Dr. Petra Schmid-Urban
Diplom-Soziologin
Stv. Sozialreferentin im Ruhestand
Jörg Jaegers
Traumatherapeut
Christine Strobl
Bürgermeisterin a.D.
Dr. Christine Rädlinger
Historikerin
Dr. Martin Pusch
Rechtsanwalt
Beratende Mitglieder
Zusätzlich nach Beauftragung der wissenschaftlichen Aufarbeitung:
Zwei Personen des wissenschaftlichen Instituts, das die Aufarbeitung durchführt
Esther Maffei
Leiterin Stadtjugendamt
Gundula Brunner
Geschäftsführende Vorständin IMMA e.V.
Cornelia Abeltshauser
Stadtjugendamt
Geschäftsführung der Expert*innenkommission
Welche Aufgabe hat der Betroffenenbeirat?
Die Expert*innenkommission lädt Betroffene ein, sich bei der Aufarbeitung der Heimerziehung, Pflege und Adoption von Kindern und Jugendlichen mit ihrem Wissen und ihren Erfahrungen zu beteiligen. Der Betroffenenbeirat ist in unmittelbarer Zusammenarbeit mit der Expert*innenkommission ein wichtiger Impulsgeber für den Aufarbeitungsprozess. Aufgabengegenstand ist dabei die Behandlung aller Formen von Gewalt, wie z.B. sexualisierte, psychische, körperliche und behördliche Gewalt im Verantwortungsbereich und in der Kooperation mit der LHM bei der Unterbringung von Kindern.
Die Bewerbung für den Betroffenenbeirat steht Personen offen, die selbst im Sinne der aufgezählten Gewaltformen Betroffene sind sowie Personen, die die Anliegen der Geschädigten in deren Sinne vertreten und dies plausibel begründen können. Das Mindestalter für die Mitgliedschaft im Betroffenenbeirat liegt bei 18 Jahren.
Der Betroffenenbeirat setzt sich ebenso wie die Expert*innenkommission aus bis zu 14 Personen zusammen.
Mitglieder des Betroffenenbeirates
Benno Oberleitner
Vorsitzender des Betroffenenbeirat
Rentner/Kleinunternehmer
Pia Schiller
Stellvertretende Vorsitzende des Betroffenenbeirates
Klaus Hirschvogel (bis 30.09.2024)
Stellvertretender Vorsitzender des Betroffenenbeirates
Taki Geca
Schriftführung und Öffentlichkeitsarbeit
Christine Trenker
Beiratsmitglied
Rainer Graziani
Beiratsmitglied
Hans Dull
Beiratsmitglied
Daniela Habrich
Beiratsmitglied
Erarbeitung der Anerkennungsleistung
Bei der Erarbeitung der Anerkennungsleistung wird die Expert*innenkommission im Benehmen mit dem Betroffenenbeirat von den folgenden fünf Expert*innen punktuell auf den jeweiligen Fachgebieten unterstützt.
Dr. Brigitte Bosse
Ärztin, Fachärztin für Anästhesiologie, psychotraumatologisch tätige Psychotherapeutin, Leiterin des Trauma Institut Mainz, Dozentin und Supervisorin
Lothar Jaeger
Vorsitzender Richter am OLG Köln a.D.
Mitglied der Schriftleitung der Zeitschrift Versicherungsrecht
Buchautor bei Jaeger/Luckey, Schmerzensgeld, 12. Aufl. 2024
Autor des Buches: Sexueller Missbrauch und Gewalt - Wege zu hohen Anerkennungsleistungen und Entschädigungen
Jana Jürgen
LL.M. - Strafverteidigerin und Rechtsanwältin im Bereich Opferschutz
Prof. Dr. med. Randolph Penning
Rechtsmedizin
Dr. Nicole Szesny-Mahlau
Psychologische Psychotherapeutin
trauma.help - deutsches Traumakompetenznetz e.V.
Bisherige Ausarbeitungen der Expert*innenkommission
Die Expert*innenkommission erarbeitet seit ihrer Konstitution Empfehlungen, die über das Sozialreferat in Form von Beschlussvorlagen in den Stadtrat gegeben werden, welcher als letzte Instanz entscheidet.
Alle Beschlussvorlagen sind öffentlich im Ratsinformationssystem (RIS) einsehbar, für eine übersichtliche Darstellung können an dieser Stelle die einzelnen Beschlussvorlagen (chronologisch sortiert) aufgerufen werden.